Berlin Das Urteil gegen das Model Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigungen ist rechtskräftig. Das Berliner Kammergericht verwarf am Freitag im wesentlichen die Revision der 30-Jährigen und bestätigte den Schuldspruch des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten. Lediglich die Höhe der Geldstrafe muss neu verhandelt werden. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts wird nun über die Höhe der Tagessätze entscheiden, die Zahl von 80 Tagessätzen hat laut Urteil vom Freitag aber Bestand.
Lohfink verließ das Gericht nach knapp anderthalbstündiger Verhandlung zusammen mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken kommentarlos über einen Hinterausgang. In der Urteilsbegründung hatte Richter Ralf Fischer den Verteidiger ungewöhnlich deutlich gerügt. Ihm wäre es möglich gewesen, seine Mandantin vor sich selbst zu schützen. Fischer wurde, an Lohfink gewandt, ungewöhnlich deutlich: „Allen wirklichen Vergewaltigungsopfern haben Sie einen Bärendienst erwiesen.“
Die 30-jährige Lohfink war im vergangenen August vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt worden. Sie hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Hinweise. Laut Urteil hatte Lohfink bewusst gelogen, der Sex mit beiden Männern sei einvernehmlich gewesen. Das Kammergericht sah das nicht anders und bescheinigte der damaligen Richterin eine sorgfältige Arbeit.
Die Höhe der Tagessätze muss neu verhandelt werden, weil das Kammergericht für das angenommene Einkommen von Lohfink keine ausreichende Grundlage sah. Die Tagessätze werden nach Einkommen berechnet.