Speyer - Bevor es so richtig losgeht, bekommt der Schatzsucher von seiner Mutter noch eine Flasche mit goldgelber Apfelschorle hingestellt – zur Stärkung. Die kann der 23-Jährige auch gut gebrauchen, denn für ihn kommt es anders als erhofft. Das Amtsgericht Speyer verurteilt ihn am Mittwoch zu 15 Monaten Haft auf Bewährung, weil er einen als bundesweit einmalig geltenden Gold- und Silberschatz aus der Spätantike unterschlagen hat.

Zwar habe er den Fund letztlich den Behörden übergeben, sagt Richterin Sascha Umealo-Wels im Gerichtssaal. Aber diverse Umstände sprächen dafür, „dass er allein aus Angst vor den polizeilichen Ermittlungen den Schatz rausgerückt hat – und nicht, weil er dem Land einen Gefallen tun wollte“. Vielmehr gebe es Hinweise dafür, „dass er den Schatz behalten wollte“.

Der Angeklagte gibt sich kämpferisch. „Wir akzeptieren das nicht, weil ehrliche Finder nicht bestraft werden dürfen“, sagt der 23-Jährige.

Fest steht, dass der Einzelhandelskaufmann im Frühjahr 2013 bei Rülzheim in der Südpfalz ohne Genehmigung mit einem Metalldetektor den Boden absuchte – und an die 100 Objekte aus dem fünften Jahrhundert fand. Die Staatsanwaltschaft schätzt den materiellen Wert auf 425 000 bis 575 000 Euro, Archäologen halten den wissenschaftlichen Wert für unbezahlbar.

Die Polizei rückte ihm schließlich auf die Pelle, weil er wegen einer Internetpräsentation mit anderen Funden angezeigt wurde. Der Mann sei ein erfahrener Schatzsucher, meint die Richterin. Er habe den Schatz genommen, obwohl er wusste, dass der dem Land gehöre.