Düsseldorf - Schlagerstar Michael Wendler („Sie liebt den DJ“) darf nicht länger als „Der Wendler“ auftreten. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag im jahrelangen Sängerstreit „Wendler gegen Wendler“ überraschend zugunsten seines deutlich weniger bekannten Namensvetters Frank Wendler entschieden. Keiner der beiden Sänger dürfe den Nachnamen „Wendler“ ohne Zusatz für sich allein beanspruchen. Beide seien „zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet“.

Im Gegenzug muss Frank Wendler (54) seine Wortmarke „Der Wendler“ löschen. Der Mann aus Velbert in Nordrhein-Westfalen, in der ersten Instanz noch unterlegen, war zufrieden und triumphierte: Schlagerstar Michael Wendler habe seinen, Frank Wendlers Namen lange genug „beschmutzt“. Nun kann Frank Wendler sogar Schadenersatz geltend machen: Das Oberlandesgericht verpflichtete Michael Wendler zur Auskunft darüber, welche Gewinne und Umsätze er als „Der Wendler“ gemacht habe. Auch Michael Wendler wertete das Urteil positiv: „Ich bin sehr erleichtert und voll zufrieden. Ich habe ja nie behauptet, der einzige Wendler zu sein“, sagte er.