München - Der als jugendlicher Serienstraftäter bekanntgewordene und in die Türkei geflohene „Mehmet“ will Freunde in Deutschland besuchen und die Aufhebung seines Haftbefehls erwirken. Der mittlerweile 28-Jährige war 2005 rechtskräftig wegen Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, hatte sich vor Strafantritt aber in die Türkei abgesetzt.

„Mehmet“ wolle nun ein Gnadengesuch einreichen, kündigte sein Anwalt Burkhard Benecken am Montag an. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lehnt dies ab. „Wenn er nach Deutschland einreist, muss er seine gerechte Strafe absitzen“, sagte er. „Muhlis A. alias Mehmet wollen wir hier nicht.“

Herrmann nannte den Türken einen gefährlichen Serienstraftäter. Schon als 14-Jähriger habe er mit einer Zaunlatte auf ein Opfer, das bewusstlos am Boden lag, eingeschlagen. Hoffnungen auf eine positive Entwicklung habe er umgehend selbst zunichtegemacht, indem er seine Eltern mehrfach geprügelt, beraubt und mit dem Tode bedroht habe.

Vor seinem 14. Geburtstag hatte „Mehmet“ mehr als 60 Straftaten verübt. Nach einer weiteren Tat im strafmündigen Alter war er 1998 zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt und in die Türkei abgeschoben worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abschiebung 2002 für rechtswidrig.

Nach seiner Rückkehr wurde „Mehmet“ erneut straffällig und 2005 verurteilt. Er flüchtete. In der Türkei habe sein Mandant ein rechtschaffenes Leben geführt, betonte Anwalt Benecken.

Die Staatsanwaltschaft München I wollte sich erst nach Eingang des Antrags auf Aufhebung des Haftbefehls dazu äußern. Auch das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat noch keinen Antrag vorliegen. Von der Ausländerbehörde erhofft sich Muhlis A., dass er ab 2013 nach Deutschland reisen darf.