[SPITZMARKE] - HANNOVER/AFP - Prinz Ernst August von Hannover hat einen Antrag auf Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens gestellt, in dem er im November 2004 vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig verurteilt worden war. Rechtsanwalt Wolfgang Euler teilte gestern weiter mit, der Welfenprinz beabsichtige Strafanzeige gegen Zeugen zu erstatten, die in dem Verfahren um eine Auseinandersetzung mit einem deutschen Hotelier in Kenia nach seiner Einschätzung falsche Aussagen gemacht haben. Das Landgericht hatte den 51-jährigen Chef des ältesten deutschen Fürstenhauses zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilt, weil er den Hotelier krankenhausreif geprügelt haben soll.