Wismar - Ein besonders stabiler Büstenhalter hat eine Frau aus dem Kreis Gütersloh vor schweren Verletzungen und den Jäger nun auch vor einem Prozess bewahrt. Das Amtsgericht Wismar habe das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den 54-Jährigen gegen eine Geldauflage eingestellt, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch.

Der Jäger habe die Auflage – mehrere Hundert Euro im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs – bereits bezahlt. Die Auflage berücksichtige die zerstörte Kleidung der Radfahrerin, die damals als Touristin in Mecklenburg-Vorpommern war, und Schmerzensgeld.

Der Jäger hatte im August 2015 in einem Rapsfeld bei Gadebusch in Nordwestmecklenburg auf Wildschweine geschossen. Ein Projektilteil traf die Radlerin, die durch den BH nur leicht verletzt wurde.