STRAßBURG - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde von Prinzessin Caroline (55) über den Schutz ihrer Privatsphäre abgewiesen. Es ging um 2002 veröffentlichte Urlaubsfotos der Prinzessin und ihres Mannes Ernst August von Hannover (57) in Verbindung mit einem Text über die Erkrankung von Fürst Rainier von Monaco. Die deutschen Gerichte hätten zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Achtung des Privatlebens abgewogen, sagten die Straßburger Richter (Az.: 40660/08).

Der Axel-Springer-Verlag hat in einem weiteren Fall beim EGMR eine Klage gegen den deutschen Staat gewonnen. Deutschland habe hier gegen die Meinungsfreiheit verstoßen, hieß es. In dem Fall ging es um einen TV-Schauspieler, der auf dem Münchner Oktoberfest wegen Kokainbesitzes festgenommen worden war. Die „Bild“-Zeitung hatte 2004/2005 Artikel veröffentlicht, woraufhin der Verlag wegen Missachtung der Privatsphäre verurteilt wurde (Az.: 39954/08).