Detmold - Nach der Entführung und Ermordung der 18-jährigen Kurdin Arzu Ö. aus Detmold muss der Vater ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den 53-Jährigen am Montag in einem Indizienprozess zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord durch Unterlassen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die Verteidigung kündigte Revision an. Der Verurteilte, der jede Beteiligung an dem Mord abgestritten hatte, wurde im Gerichtssaal verhaftet.

Die fünf erwachsenen Kinder der aus der Ost-Türkei stammenden jesidischen Familie hatten ihre 18 Jahre alte Schwester im November 2011 entführt und getötet. Dafür waren sie zu Haftstrafen verurteilt worden. Hintergrund war die von der Familie verbotene Beziehung der Tochter zu einem nicht jesidischen Deutschen.

Richter Michael Reineke sagte, die ursprünglich vorgeworfene Anstiftung zum Mord sei nicht bewiesen. „Der Rest ist aber schlimm genug.“ Der Vater habe seine eigene Tochter verprügelt, ihr unter Drohungen Hausarrest verordnet und nichts getan, um seine fünf erwachsenen Kinder vom Mord abzuhalten.

Die Anklage hatte dem 53-Jährigen vorgeworfen, den Mord an der Tochter zumindest nicht verhindert zu haben. Es sei unvorstellbar, dass Arzu gegen den Willen des Vaters getötet worden sei. Dieser sei in bester kurdisch-jesidischer Tradition der Patriarch der Familie. Die Verteidigung hatte dagegen betont, für eine Beteiligung des Vaters gebe es keinen stichhaltigen Beweis.

Arzu hatte sich in der Bäckerei, in der sie jobbte, in den 23 Jahre alten Gesellen Alex verliebt. Die heimliche Liebe flog aber auf, als der Freund ihr rote Rosen schickte. Der Vater und ein Sohn verprügelten Arzu vor der versammelten Familie. Sie floh und zeigte ihre Verwandten an. Dann ging sie in ein Frauenhaus. In der Nacht zum 1. November 2011 besuchte sie ihren Freund und wurde von den Geschwistern entdeckt. Die fünf entführten die 18-Jährige. Arzus Leiche wurde Mitte Januar 2012 an einem Golfplatz in Schleswig-Holstein gefunden.

Auch gegen die Mutter Arzus soll nun vor dem Amtsgericht Detmold ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet werden.