Duisburg - Am Landgericht Duisburg sind zwei weitere Zivilprozesse wegen der Loveparade-Katastrophe vom 24. Juli 2010 angesetzt. In den Verfahren verlangen zwei ehemalige Sicherheitskräfte des Techno-Festivals Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 82 000 beziehungsweise 142 000 Euro, teilte das Landgericht am Freitag mit. Beklagte sind die Veranstalterfirma Lopavent, die Stadt Duisburg und das Land NRW. Die 28 und 46 Jahre alten Männer leiden nach eigenen Angaben unter anderem an posttraumatischen Belastungsstörungen, weil sie Verletzte und vermutlich auch Tote gesehen haben.
Die Verfahren beginnen am 5. Oktober und 2. Februar. Bislang sind damit beim Landgericht 26 Anträge auf zivilrechtliche Verfahren wegen des Unglücks eingegangen.
