Zug - Ein Schweizer Gericht hat die Klage eines einstigen Geschäftspartners von Ex-Tennisstar Boris Becker auf Rückzahlung eines Darlehens in zweiter Instanz abgewiesen. Es ging um zehn Millionen Franken (heute 8,8 Millionen Euro), die der Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven 2015 in der Schweiz auf dem Klageweg zurückforderte. „Wie das Kantonsgericht gelangte auch das Obergericht zu dem Schluss, dass die von Cleven eingeklagte Forderung auf Rückzahlung des Darlehens nicht fällig ist“, teilte das Obergericht im Kanton Zug am Dienstag mit. Zuvor berichtete die „Bild“-Zeitung darüber. Das Urteil fiel am 28. November.
Bereits im Juni 2017 hatte das Kantonsgericht die Klage abgewiesen, weil Cleven nach Überzeugung der Richter keine Kündigung des Darlehens oder eine Aufhebungsvereinbarung mit Boris Becker nachgewiesen habe, teilte das Obergericht mit. Insofern sei die Rückzahlung zu dem Zeitpunkt nicht fällig gewesen. Unstrittig war laut dem Urteil, dass Cleven Becker Darlehen gewährt hat, deren Wert sich auf mehr als 41 Millionen Franken belief.
