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Dem Rentner war nicht nachzuweisen, dass er nicht genügend Rücksicht auf seine Nachbarn genommen hätte. Nach dem Urteil steckte er sich eine Zigarre an.
Der rauchende Rentner Friedhelm Adolfs geht im jahrelangen „Kippen-Krieg“ mit seiner Vermieterin diesmal als Sieger aus dem Gerichtssaal - und will weiterqualmen.
Bei der Spitzenjuristin Dr. Karin Milger landete auch der Konflikt um Raucher Adolfs. Sie entschied, dass der Fall neu verhandelt werden muss.
Friedhelm Adolfs soll seine Wohnung räumen, weil er zu viel raucht. So sieht es zumindest seine Vermieterin.
Das Düsseldorfer Landgericht hat die für kommenden Dienstag geplante Zwangsräumung der Wohnung von Raucher Friedhelm Adolfs abgesagt.
Für den 24. März hat ein Gerichtsvollzieher dem 76-Jährigen die Zwangsräumung angekündigt. Doch das Amtsgericht Düsseldorf sieht sich nicht zuständig.
Seine Vermieterin hatte dem 76-Jährigen fristlos die Wohnung gekündigt. Sein Rauch-Verhalten sei unzumutbar.
Raucher Friedhelm Adolfs darf erst mal in seiner Wohnung bleiben. Auch über den konkreten Fall hinaus hat der BGH Rauchern den Rücken gestärkt. Ob Adolfs je ausziehen muss, ist demnach fraglich.
Was für die einen der geliebte Glimmstängel, ist für andere nur Gestank. Schwierig wird es, wenn beide Nachbarn sind. Wer beim Rauchen auf dem Balkon welche Rechte hat, soll nun der BGH klären.
Friedhelm Adolfs hat den Prozess um seine Düsseldorfer Wohnung verloren und muss nun ausziehen. Sein Fall könnte Rechtsgeschichte schreiben.
Entscheidung im Düsseldorfer Raucher-Prozess: Raucher Friedhelm Adolfs (75) muss seine Wohnung nach 40 Jahren räumen, hat das Landgericht angeordnet. Doch das letzte Wort hat wohl der Bundesgerichtshof.
Der rauchende Mieter streitet ab, abgemahnt worden zu sein. Der Makler seiner Vermieterin widerspricht dem.
Es wird wohl die finale Runde gewesen sein. Im Prozess um den fristlosen Rauswurf des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs hatte der das letzte Wort – und zündete sich danach erstmal eine Fluppe an.