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DEM HEUTE 49-JÄHRIGEN WIRD VORGEWORFEN, DIE FRAU IN IHREM LEBENSMITTELLADEN AUFGESUCHT ZU HABEN. DER MANN BESTREITET DIE TAT.
Das Amtsgericht Jever ist über den Einspruch gegen den Strafbefehl bereits informiert. Damit wird es automatisch ein Gerichtsverfahren geben.
Der Ex-Polizeichef will die Zahlung nicht akzeptieren. Dadurch könnte es nun doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Akzeptiert Andratzke den Strafbefehl, gibt es keinen Gerichtsprozess. Offen ist noch die Frage, ab dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Zwei Suizidversuche hatten die Ermittlungen ausgelöst. Über den Strafbefehl entscheidet das Amtsgericht Jever.