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Ist in einem gemeinschaftlichen Testament ein Änderungsvorbehalt enthalten, wonach der überlebende Partner befugt ist, die zunächst von den Partnern gemeinsam getroffene Regelung bezüglich der Schlusserben zu ändern, dann besteht die ...
Die in einem gemeinsamen Testament enthaltene Bestimmung der Schlusserben kann zu Lebzeiten der Partner nur gemeinsam abgeändert werden. Die einseitige Abänderung ist nur zulässig, wenn der Änderungsvorbehalt dies ermöglicht.