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Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirchen können Anträge auf Entschädigung stellen. 2023 haben sich die Regeln geändert und ein Urteil hat die Maßstäbe verschoben.
Seit Januar sind Ausgleichszahlungen für Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche neu geregelt. Es so viele Anträge bei der zuständigen Kommission eingegangen, dass sie aufrüsten muss.
In einem früheren Urteil war Helmut Kohl eine Million Euro Entschädigung zugesprochen worden. Die verlangt nun seine Witwe – hat aber schlechte Chancen.
Jörg Kachelmann wird eine deutlich geringere Geldsumme von der „Bild“-Zeitung erhalten als zunächst veranschlagt wurde. Im Vergleich zu ähnlichen Prozessen kann er jedoch zufrieden sein.