WARENDORF - „Grünes Licht“ für alle EM-Kandidaten und trotz spektakulärer Dopingfälle ein positives Zeugnis für die Sportart: Das ist das Zwischenergebnis der unabhängigen Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zur Aufarbeitung von möglichen Doping-Manipulationen im deutschen Reitsport. „Die Sportart ist nicht strukturell unredlich, es handelt sich nur um Einzelfälle“, sagte der Kommissionsvorsitzende Udo Steiner am Mittwoch in Warendorf.

Auf eine Teilnahme an der Spring- und Dressur-EM vom 25. bis 30. August im englischen Windsor hoffen darf auch wieder der viermalige Olympiasieger Ludger Beerbaum, der wie seine Kollegen Marco Kutscher und Daniel Deusser laut der Empfehlung der Kommission unter Vorbehalt wieder in einen Kader der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN aufgenommen werden kann. Bei Beerbaum machte Steiner einen „Umdenkungsprozess“ aus. Mit ihm habe man „das intensivste Gespräch“ geführt.

Beerbaum, Kutscher und Deusser müssen bis zum 31. Dezember 2011 jegliche Medikation mit dem Mannschaftstierarzt unter dem Bundestrainer abstimmen. Die Aufnahme in den Kader kann widerrufen werden, wenn gegen die Auflage verstoßen wird.

In den insgesamt sechstägigen Anhörungen wurden insgesamt 53 Reiter und 13 Funktionäre befragt. Neben dem Trio Beerbaum, Kutscher und Deusser wird die Kommission der FN in allen anderen Fällen die Aufnahme in die Kader empfehlen. „Alle haben eine Ehren- und Verpflichtungserklärung abgegeben. Das war Bedingung“, sagte der frühere Bundesverfassungsrichter Steiner.

Im Mai hatte die FN wegen der Doping-Anschuldigungen in einem ungewöhnlichen Akt die Kader A, B und B2 aufgelöst. Zu den ersten Befragten gehörte Ludger Beerbaum, dessen Geständnis zum Umgang mit Medikationen für die Einberufung der Kommission gesorgt hatte. Noch nicht angehört wurde Dressurreiterin Isabell Werth, die wegen eines Dopingvergehens mit ihrem Pferd Whisper derzeit suspendiert ist.

Nach Beendigung des dritten Befragungsblockes im August will die Kommission im Herbst der FN Vorschläge über möglichen Sanktionen machen. Die Bestrafungen kann aber nur der Verband vornehmen.