Aurich/Emden - Das Landgericht Aurich hat einen 61-jährigen Emder wegen Einfuhr von und gewerbsmäßigen Handels mit Kokain zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Einbezogen wurde dabei eine frühere Verurteilung.
Angeblicher Eigenbedarf
Der Angeklagte hatte zugegeben, von August 2019 bis Februar 2020 mehrfach in die Niederlande gefahren zu sein, um dort Kokain zu kaufen. Insgesamt handelte es sich um 124 Gramm. Er bestritt aber bis zum Schluss, das Kokain weiterverkauft zu haben. „Ich habe nicht damit gehandelt. Ich habe das selbst verbraucht“, sagte der Emder in seinem letzten Wort.
Überzeugen konnte er das Gericht damit nicht. „Den Eigenkonsum glauben wir – aber nur bedingt“, gab Richter Björn Raap dem 61-Jährigen zu verstehen.
Telefone abgehört
Der Angeklagte, so erläuterte der Vorsitzende, habe für einen angeblich reinen Eigenbedarf viel Aufwand betrieben. So musste sich der Emder für die Fahrten ins Nachbarland ein Auto leihen, weil er selbst keines mehr besaß. „Dann ist die Fahrt über die Grenze immer mit dem Risiko verbunden, kontrolliert zu werden“, fuhr Richter Raap fort.
Nicht zuletzt sei der Eigenkonsum ohne den Handel kaum zu finanzieren gewesen. Denn über Einkünfte verfügte der Emder zur Tatzeit nicht. Er war wegen einer Verletzung längere Zeit krankgeschrieben. Der Angeklagte behauptete, er habe seinen Kokainbedarf über Ersparnisse gedeckt.
Doch die Kammer kaufte ihm das nicht ab. Denn die Telefone der Lieferanten in den Niederlanden wurden zur Tatzeit bereits polizeilich überwacht. In einem Gespräch mit den Dealern, fragte der Angeklagte nach, ob er nur für ein paar Tage 50 Euro Schulden machen könne. Ihm sei „einer abgesprungen“, teilte er den Lieferanten mit. Diese Äußerung machte für das Gericht nur Sinn, wenn von einem Kunden des Angeklagten die Rede war.
Letzten Endes folgte die Kammer dem Vorschlag der Staatsanwältin und ging davon aus, dass die Hälfte des eingeführten Kokains für den Eigenkonsum und die andere Hälfte für den Verkauf bestimmt war. Den Verkaufswert von 80 Euro pro Gramm zugrunde legend verfügte das Landgericht, dass rund 5000 Euro einzuziehen seien.
Strafmaß relativ mild
Trotz der Feststellungen verhängt die Kammer mit den vier Jahren und zehn Monaten ein relativ mildes Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate mehr beantragt. „Wir erachten das Strafmaß der Staatsanwaltschaft für ein bisschen streng“, meinte Richter Raap. Für ihn spielte auch der Eindruck vom Angeklagten eine Rolle. „Wir nehmen zur Kenntnis, dass wir hier niemanden vor uns haben, der auf Krawall gebürstet ist. Sie sind auch nicht unsympathisch“, so die Charakterisierung des Vorsitzenden. „Wir haben den Eindruck, dass wir uns hier nicht wiedersehen müssen.“ Rechtskräftig wurde das Urteil aber nicht.
