Emden - Vor dem Arbeitsgericht in Emden treffen am kommenden Dienstagmittag Hochschulprofessor Dr. Reiner Osbild und die Hochschule Emden/Leer aufeinander. Gerade einmal 20 Minuten sind für die Güteverhandlung unter dem Vorsitz von Richter Eike Harm Calbow vorgesehen. Worum es im Detail geht, dazu war im Vorfeld seitens des Arbeitsgerichts nichts zu erfahren. Auch die Hochschule machte auf Nachfrage keine Angaben. „Wir kommentieren Personalangelegenheiten öffentlich nicht“, sagte Hochschulsprecher Wilfried Grunau.
Schwieriges Verhältnis
Dass es um das Verhältnis zwischen Osbild und der Hochschulleitung nicht zum Besten steht, zeigt sich seit Jahren. Welche der vielen Auseinandersetzungen jetzt konkret vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden soll, ist unklar. Dabei wird es aber sehr wahrscheinlich nicht um die letzte Aktion gehen, bei der Osbild in die Öffentlichkeit rückte. Zuletzt stand der Professor für Volkswirtschaftslehre bei einer Flugblattaktion auf dem Hochschulcampus in Emden in der Kritik. Dabei warfen ihm Anfang Oktober ehemalige Dozenten und einstige Emder Lehrer vor, Osbild habe mit zahlreichen öffentlichen Äußerungen im Internet und in sozialen Medien wiederholt die Grenzen der demokratischen Grundordnung überschritten. Nun lässt Osbild über seinen Anwalt Daniel Dürrfeld von der Kanzlei GSD aus Hannover in einer Pressemitteilung erklären, dass für diesen Fall „die Einleitung von straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen gegen die Verfasser des Flugblattes“ geprüft werde.
Ärger wegen Flugblättern
Der Grund: Die Flugblattverteiler, die dem Hochschulprofessor unbekannt seien, hätten „zu keiner Zeit Kontakt mit unserem Mandanten aufgenommen“ und „weder ein (klärendes) Gespräch gesucht, noch ihm vorab in irgendeiner Form Gelegenheit zur Stellungnahme zum Inhalt des Flugblattes gegeben“. Darin hatten die Verfasser Osbild unter anderem eine „verschwörungstheoretische Haltung“ vorgeworfen und die Frage gestellt, warum „bisher kein Disziplinarverfahren gegen ihn in Gang gesetzt worden ist.“ Die Hochschule hatte im Nachgang zu der Protestaktion mitgeteilt, dass sie „solche Vorwürfe sehr ernst“ nehme. „Die freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut“, sagte aktuell auch Grunau im Gespräch mit dieser Redaktion. Dabei müsse man auch andere Meinungen als die eigene zulassen „und sie diskutieren“. Das sei gerade an einer Hochschule mit 4500 Studierenden und rund 500 Beschäftigten wichtig, weshalb man grundsätzlich nichts gegen Flugblattaktionen habe, solange sie sich an die „respektvolle Diskussionskultur“ der Hochschule hielten. Ganz grundsätzlich müsse an der Hochschule aber zwischen privatem und dienstlichem Engagement unterschieden werden.
Privates und Berufliches
Genau darauf beruft sich nun auch Osbilds Anwalt, der in seiner Mitteilung deutlich macht, dass sein Mandant sein „privates ehrenamtliches Engagement“ als Vorsitzender im AfD-Kreisverband Ostfriesland im vergangenen Jahr nach vier Jahren niedergelegt habe. Tatsächlich wird Osbild auf der Homepage afd-ostfriesland.net aber nach wie vor als erster Vorsitzender geführt. Die auf den Flugblättern „unterstellten Zitate und Sachverhalte“ hätten ausschließlich „das private ehrenamtliche Engagement unseres Mandanten“ betroffen, heißt es seitens der Kanzlei weiter. Diese sieht eine „Fürsorgepflichtverletzung“ der Hochschule bezogen auf ihren Mandanten, weil der Präsident die „Störer“ nicht vom Campus verwiesen hatte, sondern sie „durch einen Empfang zum Gespräch“ noch weiter „aufgewertet“ habe. Nur eine von „weiteren“ Verletzungen, weshalb sich Osbilds Anwalt und der anwaltliche Vertreter der Hochschule Emden/Leer nun am Dienstag in Emden vor Gericht gegenüberstehen werden.
