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Bürgergeld Was sich für rund 3700 Hartz IV-Empfänger in Emden ändert

Das „Bürgergeld“ soll künftig „Hartz IV“ ersetzen

Das „Bürgergeld“ soll künftig „Hartz IV“ ersetzen

Emden - Von der geplanten Einführung eines sogenannten „Bürgergeldes“ Anfang des nächsten Jahres werden allein in Emden rund 3700 Menschen betroffen sein, Langzeitarbeitslose und deren Familien, die auf Leistungen nach dem bisherigen Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) angewiesen sind. Für sie ändert sich zwar nicht alles, aber einiges dann schon. Nach Einschätzung des Geschäftsführers des Jobcenters Emden, Bernd Leiß, setzt der Staat künftig vor allem deutlich mehr auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Betroffenen, allerdings gibt es auch weiterhin Sanktionen.

Wegen Fachkräftemangel

Das wohl wichtigste für die Hartz IV-Empfänger aber wird sein: Es gibt mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende ohne Kinder soll um 52 Euro auf 502 Euro steigen. Für erwachsene Partner gibt es künftig 451 Euro, für Kinder je nach Alter zwischen 318 und 420 Euro im Monat. Doch es geht nicht nur ums Geld. „Bislang stand die Arbeitsaufnahme an erster Stelle, jetzt setzt der Gesetzgeber auf eine nachhaltige Integration“, sagte der Emder Jobcenter-Chef. Was das bedeutet, erklärte Leiß in einem Gespräch mit dieser Redaktion im Kern so: „Angesichts des Fachkräftemangels rückt nun die Qualifizierung oder ein Berufsabschluss in den Vordergrund, nicht so sehr die schnelle Arbeitsaufnahme.“

Nicht geklärt

Wer diesen Weg zusammen mit dem Jobcenter einschlägt, für den sieht das Bürgergeld einen Bonus vor: 150 Euro obendrauf – monatlich. Bislang sind in Emden allerdings nur rund 120 arbeitslose Menschen in einer solchen beruflichen Weiterbildung untergekommen. Ob es mit dem Bonus mehr werden, weiß auch Leiß nicht zu sagen. „Ich hoffe es.“ Offen ist allerdings, ob ausreichend Bildungsträger gefunden und letztlich finanziert werden können. Die Budgetfragen sind auch für Leiß noch nicht abschließend geklärt.

Wer durchhält

Für die, die aus welchen Gründen auch immer erst wieder in einen geregelten Alltag finden müssen, hält der Staat künftig ebenfalls eine Motivationsspritze bereit: Wer eine entsprechende Maßnahme des Jobcenters annimmt und dann auch durchhält, der bekommt 70 Euro monatlich zur Regelleistung hinzu.

Es ist Bernd Leiß wichtig zu betonen, dass das Bürgergeld keineswegs alles in Frage stellt, was das Jobcenter in der Vergangenheit praktiziert hat. Im Gegenteil: „Aber es ist nun vieles gesetzlich geregelt und den gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen 20 Jahre angepasst.“ Könnte heißen: Hartz IV hat sich überholt. Es hat bislang schon gemeinsame Vereinbarungen mit den Arbeitslosen geben, das hieß dann „Integrationsvereinbarung“. Künftig heißt das „Kooperationsvereinbarung“. Das klingt dann schon mehr nach gegenseitigem Vertrauen, wird aber auch durch eine weitere Neuregelung untermauert: So soll es ein halbes Jahr lang keinerlei Sanktionen geben.

Gerade mal 0,6 Prozent

„Sanktionen spielten bei uns auch in den vergangenen Jahren schon kaum eine Rolle“, bekräftigte Leiß und belegt das mit Zahlen: „In diesem Jahr haben wir 23 Sanktionen ausgesprochen, das sind 0,6 Prozent unserer Kunden.“ Diese Quote sei zuletzt nie über einen Prozent hinausgegangen. Dennoch: Es wird sie weiter geben. Wer eine vermittelte Stelle oder eine Maßnahme ohne Grund abbricht, kann eine Leistungsminderung von 20 Prozent, wer ohne Grund Termine sausen lässt, dem kann man zehn Prozent abziehen. „Das finde ich auch weiter in Ordnung“, so der Jobcenter-Geschäftsführer.

In Ordnung findet Leiß übrigens auch, dass jemandem, der gerade in den Leistungsbezug gerutscht ist, erst einmal zwei Jahre lang das Ersparte (bis 60.000 Euro, für Partner weitere 30.000 Euro) nicht angerechnet wird. Auch bei der Wohnung oder dem Haus des Arbeitslosen schaut das Jobcenter künftig zwei Jahre lang nicht, ob der Wohnraum auch „angemessen“ ist. „Das nimmt vielen erst einmal den Druck“, sagte Leiß.

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