Emden - Die angesetzte Viertelstunde vor dem Arbeitsgericht reichte am Dienstag bei weitem nicht aus, um eine gütliche Übereinkunft zwischen Kläger und Beklagter zu erreichen. Und ob weitere Termine überhaupt eine Einigung erzielen können, scheint mehr als fraglich. Einer Vermittlung mit einem unabhängigen Güterichter erteilte die beklagte Hochschule Emden/Leer schon an dieser Stelle eine deutliche Absage. Auch wenn Arbeitsrichter Eike Harm Calbow in dem Fall ein „hervorragendes Beispiel für eine Mediation“ sieht.
Kläger ist der Hochschulprofessor Dr. Reiner Osbild, der gegen seine Arbeitgeberin, die Hochschule, zu Felde zieht. Seine Vorwürfe betreffen eine angebliche Verletzung der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin ihrem Arbeitnehmer gegenüber, außerdem eine Rufschädigung. Für Kosten der anwaltlichen Vertretung und Schädigung seiner Reputation durch die Hochschule will sich Osbild jetzt 50.000 Euro erstreiten. Inwieweit dies Aussicht auf Erfolg hat, dazu positionierte sich der Vorsitzende des Arbeitsgerichts nicht. Er will die Beratung mit weiteren Kammermitgliedern suchen, wenn die Hochschule eine zweiwöchige Frist verstreichen lässt. Und davon ist auszugehen, wie Rechtsanwältin Melis Kircali als Vertreterin der Hochschule deutlich machte. Demnach wird die gerichtliche Auseinandersetzung im Februar vor dem Arbeitsgericht fortgeführt.
Flugblattaktion
Unterdessen nutzten Osbild und seine Hannoveraner Anwaltskanzlei den Gerichtstermin, um im Anschluss der Presse und ausgewählten Besuchern ihre Sicht der Dinge zu präsentieren – Hochschulsprecher Wilfried Grunau wurde mit Verweis auf eine private Veranstaltung herauskomplimentiert. Über den Ausgang des Gerichtsauftakts sei man wenig überrascht, erklärte Rechtsanwalt Daniel Dürrfeld, der insbesondere eine mangelnde Kommunikation zwischen der Hochschulleitung und dem Professor ausmacht.
Das sei zuletzt deutlich geworden bei der Flugblattaktion, die einige ehemalige Professoren und Lehrer aus Emden auf dem Campus initiiert hatten (wir berichteten). Statt dem Professor zur Seite zu stehen und der Fürsorgepflicht gegenüber dem Angestellten nachzukommen, habe man den Aktivisten das Wort erteilt, ihnen, nicht jedoch dem Professor, das Gespräch angeboten. Dies sei eine „weitere Eskalation“ gegen den Mandanten gewesen, weil „unwahre und ehrabschneidende“ Behauptungen gegen ihn verbreitet worden seien. „Wie konnte das auf dem Campus stattfinden?“, so Rechtsanwalt Dürrfeld. „Man meint Herr Osbild sei aufgrund des privaten politischen Engagements für die Hochschule nicht tragbar – um es plump auszudrücken.“
„Wahlkampfzeiten“
Zwischen der Hochschule und dem Professor schwelen schon seit Jahren Auseinandersetzungen. Hintergrund ist sein Engagement in der AfD, die Osbild bis vor einem Jahr noch als Vorsitzender in Ostfriesland vertrat. Die damit verbundenen Ansichten, die auch auf der von Osbild verantworteten Internetseite kundgetan wurden, überschreiten die Grenzen der demokratischen Grundordnung, hieß es bei der Protestaktion Anfang Oktober.
Aus diesem Engagement aufgegriffene Zitate Osbilds in dem Flugblatt, die die AfD-Thesen verdeutlichen, stritt Osbild in dem Pressegespräch auch nicht ab. Sie seien aber „in Wahlkampfzeiten erfolgt“ und damit „aus dem Zusammenhang gerissen“. „Wenn Sie sich scheiden lassen und über die Facebookseite über Ihre Frau herziehen, ist das auch der Situation geschuldet.“ Es gehe aber überhaupt nicht um solche Äußerungen, sondern um die reine Hochschultätigkeit. „Ich habe niemals meine private und dienstliche Tätigkeit miteinander vermischt“, so Osbild.
Viele Vorwürfe
Im weiteren Verlauf des Pressegesprächs war davon die Rede, dass seitens der Hochschulleitung „Gefälligkeitsgutachten“ zu einem verwendeten Unterrichtspapier mit vermeintlichen Fake-News angestrebt worden seien, um ihn „in die rechte Ecke zu stellen“. Außerdem habe eine Ethik-Kommission der Hochschule bereits Urteile gegen den Professor gefällt, bevor Osbild den Grund der Ermittlungen gegen ihn überhaupt gekannt habe. Das Hochschulpräsidium habe darüber hinaus zunächst vorgebrachte Vorwürfe gegen Osbild in einem Personalgespräch wieder zurückziehen müssen. Und nicht zuletzt wurde thematisiert, dass es keine Rückendeckung seitens der Hochschule im Verfahren gegen die von der Studentin Bjeen Alhassan angeführten Vorwürfe der Schlecht-Benotung aufgrund ihres Migrationshintergrunds gegeben habe – hier läuft offenbar noch ein Prozess vor dem Landgericht Hamburg. Osbild hatte im ersten Anlauf verloren. „Unser Mandant fühlt sich allein gelassen“, sagte Dürrfeld.
Dass sich durch die an diesem Dienstag eröffneten Verfahren vor dem Emder Arbeitsgericht und den öffentlich geäußerten Vorwürfen des Professors und seiner juristischen Vertretung die Wogen zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer glätten, ist nicht zu erwarten. Einer Trennung des Arbeitsverhältnisses erteilte Osbild allerdings eine Absage. „Ich werde hier nicht die Segel streichen.“
