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Vereinbarungen mit Land und Versorgern vorbereitet Energiepreise: Startschuss für den Emder Härtefallfonds

Nicht immer genügt es, die Heizung zu drosseln. Wenn das Geld wirklich knapp wird, kann der Härtefallfonds helfen.

Nicht immer genügt es, die Heizung zu drosseln. Wenn das Geld wirklich knapp wird, kann der Härtefallfonds helfen.

dpa

Emden - Das Angebot von staatlichen Zuschüssen, Preisbremsen und Prämien zur Abmilderung der Krisenfolgen wird bald durch eine regionale Hilfe ergänzt: Die Stadt Emden bereitet den Einstieg in das Härtefallfonds-Programm des Landes Niedersachsen vor. In einem ersten politischen Schritt beschloss der Ratsausschuss für Gesundheit, Soziales und Integration am Mittwochabend einstimmig, dass die Stadt Emden die notwendigen Vereinbarungen mit dem Land und Energieversorgern schließen darf.

Ist alles unter Dach und Fach, können Emderinnen und Emder, die in einer finanziellen Notlage sind, mit Hilfe des Härtefallfonds Gas-, Strom- oder Fernwärmesperren vermeiden. Land, Kommune (Stadt Emden) und Energieversorger übernehmen die Kosten zu je einem Drittel. Niedersachsen stellt für dieses Programm landesweit 50 Millionen Euro bereit. Emden geht für 2023 von einem Eigenanteil in Höhe von 100 000 Euro aus. Insgesamt würden in der Stadt dieses Jahr damit 300 000 Euro zur Verfügung stehen.

Für SWE- und EWE-Kunden

Wann das Hilfsprogramm anlaufen kann, steht noch nicht fest. Zunächst muss eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land geschlossen werden. Außerdem sind Absprachen mit den Stadtwerken Emden (SWE) und der Energieversorgung Weser-Ems (EWE) zu treffen. Überregionale Anbieter spielen in den Überlegungen des Landes derzeit keine Rolle: Kündigen diese säumigen Zahlern die Verträge, wechseln diese automatisch zu den Grundversorgern. In Emden sind das SWE und EWE. Geraten deren Kunden in Verzug, droht sehr wohl eine Versorgungssperre.

Voraussetzung für die Nutzung des Härtefallfonds ist eine „besondere Notlage“: Die gestiegenen Energiepreise müssen der Auslöser für die Zahlungsschwierigkeiten sein. Weitere Voraussetzungen: Privates Vermögen muss bis zu einem Grenzbetrag genutzt worden sein, um das Problem zu lösen.

Ein Drittel der Kosten

Auch müssen „andere Hilfsmöglichkeiten vorrangig ausgeschöpft worden“ sein, heißt es in der Verwaltungsvereinbarung des Landes Niedersachsen. Dazu zählen auch Absprachen des klammen Kunden mit seinem Energieversorger, beispielsweise über Ratenzahlungen und reduzierte Abschlagszahlungen. Erst wenn all das nicht geholfen hat, kann Geld aus dem Härtefallfonds gezahlt werden. Es dient ausschließlich dazu, eine aktuell drohende Sperre zu verhindern. Ein Ausgleich alter Schulden kommt nicht infrage.

Ohne Eigenleistung geht es übrigens nicht. In dem Landespapier heißt es dazu: Der Zuschuss beträgt „ein Drittel der Kosten, die entstanden sind, um die drohende Energiesperre abzuwenden“. Obendrauf gibt es zehn Prozent des Erstattungsbetrages als Verwaltungskostenzuschuss. Immerhin: Zurückgezahlt werden muss das Geld nicht.

Erste Anlaufstelle für Emderinnen und Emder, die diese Hilfe in Anspruch nehmen wollen, sind die Stadtwerke. Dann übernimmt die Stadtverwaltung. Wie viele Betroffene sich melden werden, ist zur Zeit nicht absehbar.

Wann die ersten Zuschüsse ausgezahlt werden können, lässt sich ebenfalls noch nicht sagen. Stadtrat Volker Grendel in der Ausschusssitzung: „Wir sind in dieser Sache eine der schnellsten Kommunen in Niedersachsen. Aber es ist ein komplexes Thema.“

Alf Hitschke
Alf Hitschke Emder Zeitung
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