Emden - Drei Euro sollen seit Beginn des Monats diejenigen zahlen, die für den Besuch eines Volksfestes, eines Konzertes oder einer Familienfeier einen offiziellen Corona-Schnelltest machen lassen möchten oder müssen. Besucher von Alten- und Pflegeheimen, von Krankenhäusern oder auch von Reha-Einrichtung sollen sich dagegen weiterhin kostenlos testen lassen können. Aber wer kontrolliert das überhaupt? Müssen Kliniken jetzt Berechtigungsscheine ausstellen oder Altenheime bestätigten, dass dort tatsächlich ein Verwandter wohnt, der besucht werden möchte? Theorie und Praxis klaffen bei dem Vorstoß der Bundesregierung offensichtlich auch in Emden gehörig auseinander. Oder anders gesagt: Wer drei Euro zahlt, ist selber schuld?
Detlef Greek, Geschäftsführer des Emder DRK-Kreisverbandes, musste jedenfalls von Anfang an improvisieren. Um zumindest juristisch auf der richtigen Seite zu stehen, entwarf er für das Testzentrum am Westcenter erst einmal ein eigenes Formular. Darauf kreuzen die Kunden nun seit einigen Tagen an, aus welchem Grund sie einen Schnelltest benötigen und warum sie dafür keine drei Euro zahlen wollen. Mit ihrer Unterschrift unter der „Selbstauskunft / Nachweis zur Inanspruchnahme von Testungen nach § 4a Test V“ bestätigt man, die Wahrheit gesagt zu haben und nichts als die Wahrheit.
Verfahren nicht einheitlich
Weitere Kontrollen finden allerdings nicht statt. Wie auch? Sollen die Testanbieter womöglich die Konzert-Karte überprüfen oder im Altenheim anrufen? Wohl kaum. Das DRK ist mit dem Fragebogen und der Unterschrift der Kunden zumindest der eigenen Nachweispflicht entronnen und darf auf Erstattung der Kosten durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hoffen. Sicher ist aber selbst das noch nicht.
„Es gibt kein einheitliches Verfahren“, sagt Greek. Geschweige denn einheitliche Fragebögen. Und der DRK-Geschäftsführer möchte seinen Mitarbeitern auch nicht zumuten, die Kunden zu verhören, ob sie denn wirklich ein Pflegeheim besuchen wollen. Nun hofft er, dass sein Vorgehen auch von der KVN akzeptiert wird und er die Kosten für die Schnelltests erstattet bekommen. Bislang hat gerade einmal ein Sechstel der Kunden drei Euro bezahlt. Die anderen haben weiterhin einen kostenlosen Test bekommen.
Bürokratie vermeiden
Die angesprochene Kassenärztliche Vereinigung ist selbst noch dabei, sich zu sortieren. „Die Bestimmung der Bundesregierung ist ja innerhalb von 48 Stunden aus dem Boden gestampft worden“, sagt KVN-Sprecher Detlef Haffke auf Anfrage. Eine Arbeitsgruppe sei deshalb noch dabei, ein einheitliches Verfahren vorzulegen. Wichtigstes Kriterium aber bleibt: „Ein möglichst unbürokratisches Verfahren“, betont der Mann aus Hannover. Denn auch Haffke kann sich nicht vorstellen, wie man eine „vertiefte Prüfung“ vornehmen kann und wie man die Angaben überprüfen soll, ob jemand wirklich einen Besuch im Krankenhaus oder einem Altenheim plant.
Juristisch eindeutig
Die Stadt als Kontrollinstanz für die Teststation in der Normannenstraße kann mit dem Verfahren des DRK derzeit gut leben, wie der zuständige Stadtrat Volker Grendel bestätigt. Das Abrechnungsverfahren sei allerdings allein Part der KVN. Die Stadt werde auch nicht kontrollieren, ob jemand bei der Selbstauskunft alles richtig angeben hat. Ist also am Ende jeder selbst schuld, wenn er drei Euro für einen Corona-Schnelltest zahlt? So weit will natürlich niemand der befragten Verantwortlichen gehen, schließlich ist die Unterschrift unter der Selbstauskunft juristisch eindeutig. Man muss die Wahrheit sagen – auch wenn es in der Regel nicht kontrolliert wird.
