Emden - Der Plan der Emder Stadtverwaltung war ehrgeizig – noch in diesem Jahr sollte auch der zweite Bauabschnitt der Treckfahrtsweg-Teilsanierung erledigt sein. Nun steht fest: Die Erneuerung von Fahrbahn und Gehweg zwischen Granitstraße und Friedhof Tholenswehr kann erst im Frühjahr 2022 fortgesetzt werden. Man sei sich mit der beauftragten Baufirma darüber einig, dass es für einen Start noch in diesem Jahr mittlerweile zu spät sei, so Stadtpressesprecherin Theda Eilers gestern gegenüber dieser Zeitung.
Dafür gibt es mehrere Gründe. So hatten die ursprünglich auf höchstens fünf Wochen veranschlagten Arbeiten in Bauabschnitt eins (Einmündung Granitstraße bis Haus Nummer 25) etwas länger als geplant gedauert. Außerdem liegen die Ergebnisse der archäologischen Begutachtung des Bereiches um den Jüdischen Friedhoff am Treckfahrstief noch nicht vor. Theda Eilers: „Wir müssen nun leider davon ausgehen, dass aufgrund der Untersuchungen der Ostfriesischen Landschaft die seit einem halben Jahr zur Umsetzung bereite Maßnahme erst im Frühjahr 2022 fortgesetzt werden kann, da selbst bei einer schnellen Aussage der Ostfriesischen Landschaft witterungsbedingt nun kein Baustart mehr sinnvoll ist.“
Die Ergebnisse der geophysikalischen Messungen, die am 5. Oktober vorgenommen wurden, sind für die Fortführung der Straßenbauarbeiten von entscheidender Bedeutung: Nur wenn feststeht, dass sich unter der Straßentrasse keine Gräber oder andere Bestandteile des jahrhundertealten Jüdischen Friedhofs befinden, kann wie geplant vorgegangen werden. Der Friedhof ist in der Liste der Baudenkmale in Niedersachsen verzeichnet.
Bei der Ostfriesischen Landschaft ist Archäologe Dr. Jan F. Kegler für die Untersuchung des Friedhofsbereiches zuständig. Er erwarte Ende dieser oder zu Beginn der kommenden Woche den schriftlichen Bericht seiner Berliner Kollegin Jessica Meyer, so Kegler. Meyer ist Archäologin im Team des Unternehmens Eastern Atlas, das die Messungen durchgeführt hatte. Man habe die Ergebnisse bereits diskutiert, so Kegler. Was bei den aufwendigen Messungen herausgekommen ist, solle aber zunächst der Stadt Emden und der Obersten Denkmalschutzbehörde mitgeteilt werden – letztere ist in Niedersachsen das Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
