Krummhörn - Das Rathaus der Gemeinde Krummhörn will sich nicht mehr von ihren Erbbau-Grundstücken trennen. Nur noch in Ausnahmefällen solle es zu Verkäufen kommen, hatte die Verwaltung gefordert. Die Politik durchkreuzte diese Pläne und verwies sie an die Fraktionen zurück.
Warum will die Gemeinde Grundstücke behalten ?
Möchte die Grundstücke als dauerhafte Erlösquelle für die Gemeinde behalten: Fachbereichsleiterin Ina Droll-Dannemann. Bild: Saathoff
Ein Argument ist die dauerhafte Einnahme für das Gemeindesäckel, sagte die zuständige Fachbereichsleiterin Ina Droll-Dannemann. Wesentlicher Grund war aber ein anderer, nämlich die Furcht vor einem zu günstigen Verkauf von lukrativen Flächen. Die Gemeinde fürchtet, dass Investoren sich gezielt auf die Suche nach alten Häusern mit Erbpacht-Grundstücken machen, beides günstig erwerben und anschließend Ferienwohnungen oder Mehrparteienhäuser dort bauen könnten.
Wie viel kosten die Grundstücke beim Kauf ?
Zugrunde gelegt wird der aktuelle Bodenrichtwert, sagt Droll-Dannemann, also der durchschnittliche Lagewert des Bodens. „Nicht der realistische Marktwert.“ Wie viel das im Einzelnen ist, könne man aufgrund der unterschiedlichen Werte im Gemeindegebiet nicht sagen, aber es sei „deutlich“ weniger als der Marktwert.
Wie viele Grundstücke mit Erbbaurecht gibt es ?
Das Erbbaurecht gibt es in Deutschland seit dem 15. Januar 1919. Es wurde geschaffen, um auch ärmerer Bevölkerung die Chance auf ein eigenes Haus zu geben. Außerdem sollte es Bodenspekulationen vermeiden. Ein Grund, aus dem die Gemeinde Krummhörn die Grundstücke nicht veräußern möchte.
Beim Erbbaurecht wird das Grundstück quasi gemietet. Der Erbbaurechtnehmer zahlt einen Erbbauzins. Alle drei Jahre kann der Zins verändert werden. Die Laufzeit eines Erbbauvertrages ist frei verhandelbar, beträgt üblicherweise aber 99 Jahre.
Befürworter loben die geringeren Initialkosten für Bauwillige. Kritiker bemängeln, dass ein Grundstück über Jahrzehnte bezahlt wird, ohne in den Besitz des Hausbesitzers zu wechseln. Zugleich ist der Verkehrswert eines Hauses mit Erbbaurecht sehr viel geringer als mit eigenem Grundstück.
Genaue Zahlen konnte die Verwaltung am Donnerstag im Infrastrukturausschuss nicht vorlegen, „aber es sind rund 100 Grundstücke“, sagte die Fachbereichsleiterin, die sich im Gemeindebesitz befänden. Für sie würde die Regeländerung greifen. Es gibt aber auch kirchliche Erbbaugrundstücke, für die andere Parameter gelten.
Muss die Gemeinde überhaupt verkaufen ?
Die Gretchenfrage, die im Ausschuss erst nach hartnäckigem Fragen von Ratsherr Ralf Ludwig (SWK) beantwortet wurde. Denn formal muss die Gemeinde nach dem jüngsten Ratsbeschluss aus dem Jahr 2011 die Grundstücke gar nicht verkaufen. Damals beschloss die Gemeinde, dass die Verwaltung „ermächtigt werde“, die Grundstücke zu verkaufen. Ohne, wie es vorher war, einen Beschluss des Verwaltungsausschusses, abzuwarten. Es ist also eine Option, kein Zwang. Letzterer resultiere, schaltete sich Bürgermeisterin Hilke Looden (parteilos) in die Debatte ein, erst durch das bisherige Vorgehen der Verwaltung. Die Verwaltung hat nämlich alle angefragten Grundstücke verkauft.
Dürften überhaupt noch Erbbau-Grundstücke verkauft werden? ?
Kämen die Pläne der Verwaltung durch, dann ja. Zumindest in „begründeten Einzelfällen“. Dann könne der Verwaltungsausschuss den Verkauf gestatten. Nach welchen Kriterien ein Einzelfall begründet wäre, verrät die Vorlage der Verwaltung nicht.
Wie steht die Politik zu den Plänen? ?
Kritisierte die Verwaltung gleich mehrfach: Ratsherr und Pewsumer Ortsvorsteher Johann Schüller (SPD). Bild: privat
Mehrheitlich lehnten die Ausschussmitglieder die Idee ab. In Einzelfällen gab es aber Befürworter. Garrelt Agena (Die Grünen) verwies etwa auf die stetigen Einnahmen für die Gemeinde.
Besonders ablehnend zeigte sich Johann Schüller (SPD). Der Pewsumer Ortsvorsteher kritisierte nicht nur, dass die Verwaltung ihre Vorlage nur neun Tage vor der Sitzung bekannt gegeben hatte, sondern verwies auch darauf, dass die Regeländerung für die Betroffenen viel zu plötzlich käme. Erst mal müsste jeden Hausbesitzern mit Erbbaugrundstück eine realistische Chance eingeräumt werden, ihr Grundstück zu kaufen, wenn sie denn wollten. Zugleich, sagte Schüller, würden die Häuser mit Erbbaugrundstücken sehr viel schwerer zu verkaufen und zu kaufen. Er verwies auf einen Fall aus der Krummhörn, bei dem ein junges Paar ein Haus mit Erbbaugrundstück kaufen wollten, von der Bank aber eine Absage erhielt. Das Paar sollte sehr viel mehr Eigenkapital aufbringen, da der Verkehrswert der Immobilie ohne eigenes Grundstück „sehr viel“ geringer sei als mit Grundstück.
