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Petkumer Anlieger schlagen Alarm Gänseproblem bald ein bundesweites Thema?

Stephanie Schuurman
Noch ist der Garten nicht angelegt, ungewollte Haustiere sind aber schon da: das Neubaugebiet Zum Bind in Petkum.

Noch ist der Garten nicht angelegt, ungewollte Haustiere sind aber schon da: das Neubaugebiet Zum Bind in Petkum.

Alf Hitschke

Emden - Im Streit um die verwilderten Gänse im Petkumer Neubaugebiet Zum Bind ist das letzte Kapitel noch nicht geschrieben. Nachdem die Behörden von Stadt und Landkreis deutlich gemacht haben, keine Handhabe in der Problematik zu sehen (wir berichteten), platzte FDP-Fraktionsvorsitzender Erich Bolinius am Donnerstag der Kragen. „Man lässt die Eigentümer im Stich“, sagte er im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. „Wir müssen jetzt mehr Öffentlichkeit schaffen, vielleicht auch bundesweit.“

Ob es gleich soweit kommen muss, um die Gänseschar, die den neuen Eigenheimbesitzern in Petkum so viel Ärger und Dreck bereiten, langfristig zu verscheuchen, ist fraglich. Denn Fachbereichsleiter Rainer Kinzel bot nun doch an, einen weiteren Vorstoß in dieser Sache in Richtung seiner Amtskollegen zu unternehmen. „Ich nehme die Aufregung mit und nochmals Kontakt mit der Veterinärbehörde auf“, sagte Kinzel. Er verdeutlichte aber auch, dass das Veterinäramt seinerzeit in den Landkreis Aurich ausgegliedert und somit keine städtische Behörde mehr ist.

Eingreifen unmöglich?

Anlass des Disputs ist die jüngste Stellungnahme der Behörden zu der Gänseproblematik. Unter anderem wurde darin festgestellt, dass eine andere Unterbringung der 35 bis 60 Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht erlaubt sei. Eine Schlachtung und Vermarktung sei aufgrund des fehlenden Herkunftsnachweises nicht möglich. Verwilderte Hausgänse fallen zudem nicht unter das Jagdrecht. Und einen Anlass zum Einfangen und Töten der Tiere sieht auch niemand, weil es dem Bundesnaturschutzgesetz widerspräche. Schließlich handelt es sich bei dem Baugebiet um kein Biotop, in dem sich die Tiere über Gebühr breitmachen.

Diese Stellungnahme resultiert aus einem Ortstermin der Behörden, zu dem der Antragsteller nicht eingeladen wurde. Auch das erzürnt Bolinius. Gerne hätte er bei dieser Gelegenheit auf die tatsächlichen Gefahren durch die wachsende Gänsepopulation hingewiesen, insbesondere für Kinder, die von Gänse-Elterntiere aggressiv angegangen werden.

Zivilrechtliche Schritte

Kinzel schlug außerdem alternativ eine zivilrechtliche Strategie vor. Wenn die Behörden keine Eingriffsmöglichkeiten hätten, könne möglicherweise der Verursacher belangt werden. Denn seinerzeit hat ein Anwohner durch Fütterung weniger Gänse die Problematik erst ausgelöst. Man könne den Eigentümer oder seine Erben verklagen, so sein Vorschlag. Und auch wenn der Vergleich hinke, nannte er folgenden Vergleich doch: „Was mache ich bei einem Hundehaufen auf dem Grundstück? Entweder ich schließe das Gartentor oder belange den Hundehalter zivilrechtlich.“ Eine Patentlösung hat Kinzel im Moment eben nicht.

Ein weiterer Termin

Eine Einzäunung von Wassergrundstücken, auch ein Vorschlag, sei keine Alternative, so Bolinius. Auch Anwohner und SPD-Ratsherr Andreas ten Hove erklärte, angesichts der Grundstückspreise durch die Stadt, problemloseres Wohnen erwartet zu haben. Sein Parteikollege Gregor Strelow unterstrich, dass sich die Verwaltung nicht aus der Problematik herausziehen dürfe. Und so wird jetzt erneut ein Vorort-Termin angestrebt, dieses Mal mit allen Beteiligten.

Ob dann eine Lösung gefunden wird, ist offen. Die hätte es aber auch schon vor Beginn des Baugebiets geben können, erinnerte der Naturschutzbeauftragte Stefan Rölling. Noch 2017 habe sein Kollege Wildeboer Vorschläge dazu unterbreitet. „Jetzt dürfen wir wertvolle Naturschutzwiesen bebauen, aber 35 Gänse bekommen wir nicht weg.“

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