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Auswirkungen auf alle Beteiligten Gesetzesreform erschwert Arbeit von Betreuern

Eine verantwortungsvolle Aufgabe: Wer eine Betreuung übernimmt, muss sich unter Umständen auch mit den Finanzen des Klienten beschäftigen.

Eine verantwortungsvolle Aufgabe: Wer eine Betreuung übernimmt, muss sich unter Umständen auch mit den Finanzen des Klienten beschäftigen.

dpa

Emden - Die Reform des Betreuungsrechtes hat nicht nur für Behörden gravierende Auswirkungen, auch auf professionelle und ehrenamtliche Betreuer kommt ein Mehr an Arbeit zu. Zugleich müssen deutlich höhere Ansprüche erfüllt werden. Das haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Gesundheit und Soziales der Stadt Emden vor Politikerinnen und Politikern deutlich gemacht. Sie stellten die Betreuungsrechtsreform kürzlich im Ratsausschuss für Gesundheit, Soziales und Integration vor.

„Sie müssen jetzt erst Mal mehr leisten für das gleiche Geld“, beantwortete Anja Buß, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle des Fachdienstes Gesundheit, die Frage eines Ratsmitgliedes. Es hatte wissen wollen, ob den gestiegenen Anforderungen an Berufsbetreuer mit höheren Pauschalen Rechnung getragen wird. Das werde auch noch dauern, so die ergänzende Auskunft von Seiten der Stadtverwaltung.

Neue Formalitäten

Für ehrenamtliche Betreuer bringt das neue Betreuungsorganisationsgesetz ebenfalls Erschwernisse mit sich – auch, was Formalitäten angeht. So müssen Neueinsteiger eine Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Menschen in die Betreuung einstiegen, die selbst Schwierigkeiten haben, mit Geld umzugehen. Denn auch die Verwaltung der Finanzen des Klienten kann zu den Aufgaben des Betreuers zählen. Zudem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Zumindest auf der Kostenseite haben diese neuen Vorschriften keine Auswirkungen: Beides gibt es in diesen Fällen kostenlos. Wer bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits eine Betreuung übernommen hatte, muss die Auskünfte nicht geben.

Erhöhter Personalbedarf

Für die Stadt Emden hat das Gesetz unter anderem einen erhöhten Personalbedarf zur Folge. Sowohl im Fachbereich Gesundheit und Soziales als auch im Fachbereich Jugend, Schule und Sport sind zusätzliche Stellen erforderlich. Entsprechende Personalentscheidungen sind offenbar zum Teil schon erfolgt – über die endgültigen Auswirkungen ist man sich aber noch nicht im Klaren.

Das hängt mit der fehlenden Erfahrung zusammen, denn die Gesetzesreform krempelt die Betreuung mit Beginn dieses Jahres gründlich um. So haben die Wünsche der Betroffene nun ein wesentlich größeres Gewicht als bisher. Auch muss genauer betrachtet werden, ob eine Betreuung überhaupt notwendig. Wird diese Frage grundsätzlich mit Ja beantwortet, ist der Umfang der Betreuung möglichst gering zu halten. Die Betreuten sollen so in ihrer Selbstbestimmung gefördert werden.

Finanzielle Unwägbarkeiten

Die finanziellen Unwägbarkeiten der neuen Gesetzesrealität fasste Kerstin Snakker, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit und Soziales, so zusammen: „Wir müssen mit Kosten kalkulieren, die wir noch gar nicht kennen – weil wir nicht wissen, was auf uns zukommt.“ Eine solche Einschätzung hatte im Spätherbst auch der ebenfalls betroffene Fachbereich Jugend, Schule und Sport abgegeben.

Dass sich angesichts der gestiegenen Anforderungen künftig weniger ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer finden werden, ist nach Ansicht von Stadtrat Volker Grendel nicht sicher: „Durch die angestrebte Verringerung des Betreuungsumfanges wird die Arbeit in manchen Fällen für ehrenamtliche Betreuer ja auch leichter.“

In Emden werden Angaben der Stadtverwaltung zufolge derzeit zwischen 900 und 1000 Menschen betreut. Etwa die Hälfte der Fälle liegt in den Händen der zehn hauptberuflichen Betreuer, die hier tätig sind. Die andere Hälfte wird von Ehrenamtlichen betreut. Dabei handelt es sich häufig um Familienmitglieder. Die Zahl der in Emden derzeit aktiven sogenannten nichtfamiliären ehrenamtlichen Betreuer wird mit vier angegeben.

Alf Hitschke
Alf Hitschke Emder Zeitung
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