Krummhörn - Die Gemeinde Krummhörn hat ihre Richtlinie für Seniorengeschenke nach einem monatelangen, politischen Tauziehen um einstellige Euro-Unterschiede verabschiedet. Der Beschluss fiel in der Ratssitzung einstimmig. Damit wurden nun auch die noch aus dem Jahr 2001 stammenden Summen leicht erhöht.

Das gilt nun:

Ehejubiläen: Ab der „Goldenen Hochzeit“, also nach 50 verheirateten Jahren, gibt es vom Rathaus ein Präsent in Höhe von 50 Euro. Weitere Präsente in gleicher Höhe gibt es nach 60, 65 und 70 Ehejahren. Bis dato gab es einen Präsentkorb im Wert von 38,50 Euro sowie einen Blumenstrauß in Höhe von 7,70 Euro.

Altengeburtstage: Ab dem 80. Geburtstag gibt es jährlich ein Geburtstagsgeschenk in Höhe von zehn Euro. Überbracht und besorgt wird das Präsent üblicherweise von den jeweiligen Ortsvorstehern. Beim 90., 95. und 100. Geburtstag legt die Gemeinde einen Blumenstrauß im Wert von zehn Euro obendrauf. Vorher lag der Wert des Geburtstagspräsents bei 7,70 Euro.

Weihnachtsgeschenke: Der Weihnachtsmann – oder vielleicht doch eher die Gemeinde – beschenkt ihre Senioren zu Weihnachten mit einem Präsent in Höhe von zehn Euro. Berechtigt sind alle Menschen ab 70 Jahre. Pro Hausstand gibt es ein Präsent. Vorher galten 7,70 Euro. In der alten Satzung hatten allerdings auch Singles ab 60 Jahre Anspruch auf ein Weihnachtspräsent sowie Menschen mit einem 80-prozentigen Behinderungsgrad.

Altenfahrt: Die Altenfahrten, die bis dato in den Dörfern organisiert worden waren, gehören der Vergangenheit an. Zukünftig gibt es einen Begegnungstag für alle Senioren in der Gemeinde. 10.000 Euro stellt die Gemeinde dafür jährlich in den Haushalt, um Lokalität und entsprechendes Rahmenprogramm zu finanzieren. Berechtigt sind Menschen ab 65 Jahren, sofern sie Altersrente beziehen.

Zuvor galt eine Regelung, bei der es pro Berechtigtem eine Summe in Höhe von 4,60 Euro gab. Hier sahen sich kleinere Dörfer mit naturgemäß weniger Berechtigten im Nachteil gegenüber den deutlich größeren Dörfern Pewsum und Greetsiel.

Mit dieser Satzung haben Rathaus und Politik reagiert auf die seit Monaten anhaltende Kritik, dass die Sätze viel zu gering seien, um noch etwas Brauchbares zu kaufen. Vor allem Johann Schüller, SPD-Ratsherr und stellvertretender Ortsvorsteher Pewsums, hatte das Thema mehrfach in politischen Sitzungen vergangener Monate angesprochen und eine Zwischenlösung durchgeboxt.

Wie lange diese Satzung nun unverändert bleibt, ist indessen unklar. Auf ein durchaus bekanntes Problem machte Johann Wienbeuker (SWK), Ortsvorsteher von Groothusen, nämlich direkt nach Verabschiedung der Satzung aufmerksam. Es sei gerade für erwerbstätige Ortsvorsteher zunehmend schwerer, die Seniorengeburtstage mit ihren Arbeitszeiten zu vereinbaren. Es drohe eine Situation, in der Selbstständige und Arbeitnehmer aufgrund dieser Regelung davor zurückschreckten, einen ehrenamtlichen Posten als Ortsvorsteher zu übernehmen.

In Pewsum wurde schon vor Jahren reagiert, und mit Johann Schüller ein Stellvertreter für die erwerbstätige Ortsvorsteherin Sonja Heyen eingesetzt.

Peter Saathoff
Peter Saathoff Emder Zeitung