Berlin/Wilhelmshaven - Die SPD kann aufatmen: Der Antrag auf einstweilige Verfügung des Wilhelmshavener Sozialdemokraten Stephan Frey gegen die Zulassung von Kandidaten für eine Doppelspitze im Parteivorsitz wurde vom Landgericht Berlin zurückgewiesen.
In seiner Begründung weist das Landgericht darauf hin, dass Frey vor der Klage zunächst die zuständige Schiedskommission der SPD hätte einschalten müssen. Ferner sei „kein Rechtsschutzbedürfnis erkennbar“, weil der Antragsteller selbst keine Kandidatur beabsichtige. Darüber hinaus seien die Verfahrensrichtlinien des kommissarischen SPD-Parteivorstandes satzungskonform, so das Gericht.
Frey, der am Donnerstag nicht zu erreichen war, hatte in der vergangenen Woche beklagt, dass seine Bewerbung für den Parteivorstand noch vor Abschluss der Bewerbungsfrist von der SPD nicht zugelassen worden sei. Im Gespräch mit unserer Zeitung hatte der 50-Jährige zudem darauf verwiesen, dass die Wahl einer Doppelspitze gegen die derzeit noch gültige Satzung der Partei verstoßen würde.
Eine Einschätzung, die im Vorfeld auch von verschiedenen Parteienrechtlern geteilt wurde. So hatte im Gespräch mit der „Welt“ unter anderem auch Staats- und Verwaltungsrechtler Jörn Ipsen, ehemaliger Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofs, das Verfahren als „insgesamt unzulässig“ bezeichnet.
Kritisiert wurde insbesondere, dass bei der Zulassung der Kandidaten bereits die neuen Regeln angewendet wurden, obwohl die Satzung erst auf dem Wahlparteitag geändert werden soll.
