Bösel - Geruchsbelastungen gerade in ländlichen Regionen können zuweilen weiteren Entwicklungen im Wege stehen. Eine Erfahrung, die auch die Gemeinde Bösel schon häufiger gemacht hat. Die so genannte Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) ist nun auch ein Thema bei der Ausweisung des geplanten rund 16 000 Quadratmeter großen Gewerbegebiets „Thüler Straße II“.
Ein Möbelhersteller möchte in diesen Bereich erweitern, zudem möchte ein Unternehmer aus der Gemeinde dort ansiedeln. Der Landkreis Cloppenburg hatte ein fehlendes vollständiges Geruchsgutachten angemahnt. Vor allem verweist der Landkreis auf einen „Grenzwert“ von 15 Prozent der Jahresstunden, in denen der Bereich höchstens belastet sein darf. Die Geruchswerte lägen aber zwischen 15 und 25 Prozent der Jahresstunden und damit erheblich höher. Bei höheren Belastungen würden nur eingeschränkte Nutzungen geduldet. Personen dürften sich nicht länger dort aufhalten.
Thomas Homm vom Planungsbüro Topos, das mit der Bauleitplanung beauftragt ist, verwies darauf, dass die 15 Prozent weder ein Grenzwert noch ein Richtwert seien. Es bestehe ein Abwägungsspielraum, den die Gemeinde nutzen wolle. Dafür spricht, dass es in der Gemeinde keine Flächen für Gewerbe an anderer Stelle gebe, die zeitnah realisiert werden könnten.
Bis 18 Prozent abwägen
In vielen Bereichen würden Immissionswerte von 15 Prozent überschritten. „Die Gemeinde kann jedoch keinen Stillstand ihrer gewerblichen Entwicklung hinnehmen.“ Diese hätten Vorrang vor der strengen Einhaltung der Immissionswerte der GIRL. Nach Gesprächen hatte der Landkreis den Abwägungsspielraum der Gemeinde auch akzeptiert: bis 18 Prozent der Jahresstunden.
Bei Belastungen bis 24 Prozent der Geruchsstunden seien nur Lagerflächen erlaubt, wo Menschen nur vorübergehend anwesend seien.
Im westlichen Bereich des Plans hin zur Thüler Straße will sich ein Böseler Unternehmer ansiedeln. Die Zufahrt soll über das Grundstück Hausnummer 49 erfolgen. Nur geringer zusätzlicher Verkehr wird erwartet. Zudem fordert der Kreis ein Regenrückhaltebecken
Ein Anlieger, der in unmittelbarer Nähe eine Landwirtschaft mit Sauenhaltung führt, weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass er selber seinen Betrieb erweitern möchte und moniert ebenfalls fehlende Geruchsberücksichtigung. Zwischen den Stallanlagen und dem künftigen Gewerbegebiet liegen gerade einmal 50 Meter. Planer Homm weist darauf hin, dass das Plangebiet verkleinert wird und weiter von den Ställen abrückt. Aus Sicht des Schallschutzes sei eine „verträgliche Entwicklung grundsätzlich möglich“, kommentierte der Planer die Einwände in Bezug auf Lärmemissionen.
Zudem verwies Planer Homm darauf, dass der Lärm durch die Planung auf eigene Flächen gelenkt werden soll. Mehr Lärm sei für die Nachbarn somit nicht zu erwarten.
Regen ist das Problem
Auf den Weg gebracht hat der Ausschuss zudem den Bebauungsplan „Birkenmoor“ in Petersdorf. Auch hier fordert der Landkreis ein Geruchsgutachten. Auf eine Vogelkartierung kann die Gemeinde dagegen verzichten. Weiter fordert der Landkreis den Ausbau der Einmündungen der Straßen Birkenmoor und Baumstraße. Die Gemeinde möchte dazu zunächst Gespräche führen. Sie sieht nämlich eine „eher geringe“ Zunahme des Verkehrsaufkommens durch das Gewerbegebiet.
„Erhebliche Bedenken“ äußerte der Kreisverwaltung in Bezug auf das Niederschlagswasser. Sie rät zu einem Regenrückhaltebecken. „Dann können wir das Gebiet nicht entwickeln“, kommentierte Bürgermeister Block. Er verweist auf den Generalentwässerungsplan, den die Gemeinde aufgestellt hatte und der mit verschiedenen Prioritäten abgearbeitet wird. Dieser Bereich in Petersdorf hat allerdings keine Priorität und wird zunächst nicht angegangen.
