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nordwest-zeitung

Politik In Edewecht Kein Anlagentyp ausgeschlossen

Ingo Schmidt

Friedrichsfehn - Der „Bebauungsplan 195“ für das geplante Gewerbegebiet am Jeddeloher Damm an der Ortsgrenze von Kleefeld und Friedrichsfehn sorgt für Unruhe bei der „Bürgerinitiative gegen den Bebauungsplan 195“ (BI). Kernpunkt: Die Sitzungsvorlage, die der Einladung zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am Montag, 17. Juni, beigefügt war.

Konkret geht es um eine Formulierung, die erneut für Unsicherheit unter den Friedrichsfehnern sorgt. Die nämlich wünschen sich ein Verbot für den Betrieb bestimmter Anlagetypen, die als besonders lärmintensiv gelten. Zwar hat die Gemeinde nun festgelegt, dass auf dem Hilgen-Areal keine erhöhten Lärmkontingente mehr zulässig sind, und auch die Richtungssektoren sind gekippt, doch in dem Schreiben heißt es wörtlich: „Hierbei ist noch einmal herauszustellen, dass gerade im Hinblick auf eine rechts- und damit zukunftssichere Planung bewusst kein Ausschluss bestimmter einzelner Anlagentypen in Anlehnung an das Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehen ist (...) weil sich hierdurch nicht die Dynamik möglicher zukünftiger Veränderungen technischer Eigenschaften von Anlagen abbilden lässt“.

Weiterhin Unklarheit über zukünftige Nutzung

Damit stehen für die Friedrichsfehner BI wieder die Reizwörter „Steinbrechanlage“ und „Siebanlage“ im Raum. Die Formulierung lässt für sie nur einen Schluss zu: Dass weiterhin unklar bleibt, was auf dem Gelände der Firma Hilgen tatsächlich passieren wird. „Und steht eine Anlage erst einmal, wird es sehr schwierig, dies wieder rückgängig zu machen“, sagt ein Anwohner. Die Friedrichsfehner sehen die Allgemeininteressen zugunsten einer Firma geopfert. Am 17. Juni wird das Thema erneut im Bauausschuss beraten, um doch noch zu einer Beschlussfassung zu gelangen. Bis dahin muss noch nachgearbeitet werden – allerdings vorwiegend wegen zu erwartender ökologischer Probleme.

Etwa 50 Friedrichsfehner wohnten der letzten Sitzung des Bauausschusses bei, um einerseits die nach der öffentlichen Planauslegung vorgenommenen Änderungen zu hören, aber auch, um die Einwohnerfragestunde ausgiebig zu nutzen und ihre Fragen zu stellen. Die Antworten, die sie bekamen, empfanden sie jedoch als nicht zufriedenstellend.

Fünf Meter hoher Wall schützt Anwohner

Allerdings: Mit der Entscheidung, kein Areal auszuweisen, auf dem erhöhte Lärmkontingente erlaubt sind, fühlte sich Torben Tölle von der Bürgerinitiative laut eigener Aussage „zum ersten Mal mit seinen Bedenken ernst genommen“. Auch dass die zwei Hektar große Fläche, die von der Firma Hilgen für die Weiterverarbeitung sogenannter Z-Böden genutzt werden soll, mit einem mindestens fünf Meter hohen Wall zum Schutz vor Staubbelastung versehen werden muss, goutierte der Anwohner.

Ob denn auch die Halden einer Höhenbeschränkung unterlägen, wollte Tölle wissen. „Eine Beschränkung der Haldenhöhe ist rechtlich schwer zu fassen und nicht möglich“, antwortete Rolf Torkel, allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin, „aber wenn die Halde höher sein soll als der Wall, müsste schon nachgewiesen werden, dass dadurch keine Beeinträchtigung der Bevölkerung besteht“.

Auch die Frage nach der konkreten Beschaffenheit der Böden und Stoffe, die auf dem Gelände verarbeitet werden sollen, stellte die Bürger nicht zufrieden: „Werden auch Abbruchstoffe von Häusern verarbeitet?“, fragte Torben Tölle. Torkel: „Alles, was gemacht wird, muss sich nach Regeln richten.“ Eine Reglementierung bezüglich der Stoffe gebe es aber nicht. Gewerbegebiete, so Torkel weiter, seien allerdings sehr beschränkt und dürften daher „nicht in besonderem Maße belästigen“.

Keine Schallmessungen, nur Berechnungen

Auf die Frage, ob denn eine Bodenaufbereitung auf einer sogenannten G3-Fläche (bis 60 Dezibel tagsüber) zulässig sei, entgegnete Torkel mit einem deutlichen „Ja“. Ob die Herabstufung zeitgleich bedeute, dass keine Anlage zur Bodenbearbeitung mehr verwendet werden dürfe, hieß es seitens der Verwaltung: „Es schränkt die Möglichkeiten der Firma Hilgen immens ein – die gefürchteten Anlagen werden aber für den Betrieb auf einer G3-Fläche zu laut sein.“

„Ist denn eine Siebanlage überhaupt noch möglich?“, erkundigte sich ein Bürger. Dem entgegnete Rolf Torkel: „Nur eine Siebanlage, die diesen Regeln entspricht, darf betrieben werden. Es hängt von den Emissionen ab, aber wir haben ein generelles Limit geschaffen.“ Insbesondere die zu befürchtende und nicht greifbare Lärmbelastung ist der BI ein Dorn im Auge. In diesem Zusammenhang moniert die BI insbesondere das Ausbleiben jeglicher Schallmessungen auf dem Areal. „Die hat es nicht gegeben“, erklärte Rolf Torkel, „die Belastung wird aus der Bauleitplanung errechnet“. Dabei handele es sich um festgelegte Rechenschritte.

Hypothetische Fragen

„Man bekommt keine konkreten Aussagen“, beklagte sich ein Zuhörer im Auditorium über die bis dahin gehörten Aussagen seitens der Verwaltung. Rolf Torkel indessen merkte an, dass man sehr viel über gestellte Fragen diskutiere, die lediglich rein hypothetischer Natur seien.

Kritisch zeigte sich auch Michael Krause (Die Linke), indem er sich lautstark an die Verwaltung wandte und bezüglich der direkten Anlieger konfrontierte: „Würden Sie so wohnen wollen? Ich würde so nicht wohnen wollen.“ Von der Zuhörerschaft erntete er dafür Applaus. Thomas Apitzsch (UWG) brachte die Skepsis der Friedrichsfehner bezüglich des gesamten Planungsprozesses auf den Punkt: „Man weiß nie, was danach noch kommt. Das macht die Leute unzufrieden.“

Moor und Wald

Am Ende der langen Sitzung wurde die Beschlussfassung vertagt. Grund dafür war der Wunsch, weitergehende Aussagen in Bezug auf Natur und Landschaft zu erhalten. Hierbei wurde insbesondere die benachbarte ehemalige und jetzt wiedervernässte Torfabbaufläche genannt. Hergen Erhardt (Grüne) kritisierte: „Es handelt sich um eine Hochmoor-Regenerationsfläche, und die ist sehr sensibel.“

Hinsichtlich der möglichen zu verarbeitenden Bodentypen auf dem Hilgen-Gelände gab er zu bedenken: „Kalkhaltiger Staub würde dem sauren Moorboden schaden.“ Außerdem monierte Erhardt die Planung für die Erstaufforstung, für die in Teilen auch der Bergahorn vorgesehen war. „Der Bergahorn ist eine invasive Art, mit der wir in den Wäldern massive Probleme haben.“

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