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nordwest-zeitung

Tierschutz In Friesoythe Wenn ein Hund vors Auto läuft

Imke Harms

Friesoythe - Herbstzeit: Dunkel, diesig, regnerisch. Dennoch, die Heimfahrt Richtung Feierabend ist von guter Laune geprägt. Abbiegen Richtung Wohngebiet, fast geschafft. Doch dann: Ein Hund ist schemenhaft auf dem Bürgersteig zu erkennen und setzt zum Sprung auf die Fahrbahn an. Bremsmanöver, Quietschen, Schreck und dann: Bumm. Nichts zu machen. Die Situation wünscht sich niemand, doch sie kommt beinahe täglich vor.

Das richtige Vorgehen in aller Kürze

Wem ein Haustier vors Auto gelaufen ist, der muss dafür sorgen, dass die Stelle vernünftig abgesichert wird.

Damit das verletzte Tier nicht unnötig leiden muss, sollte es so schnell es geht zur Seite gelegt und ein Tierarzt kontaktiert werden.

Die Polizei kann weiterhelfen, wenn die Straße stark befahren ist. Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Hier kann ein Bußgeld drohen.

Schäden am Auto trägt die eigene Versicherung oder diejenige des Tierhalters – sollte dieser zu ermitteln sein. Er ist auch für die mögliche Tierarztrechnung zuständig.

Wen kontaktieren?

Wie handelt der Unfallverursacher richtig, wenn ein Haustier vor sein Auto gelaufen ist? Und was mache ich, wenn das Tier verletzt ist, aber noch lebt? Uta-Masami Bley, Pressesprecherin bei der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, klärt auf: „Im Zweifel sollte die Polizei verständigt werden, vor allem, um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer sicherzustellen.“ Sei eine Straße stark befahren, sei es gefährlich, das angefahrene Tier selbst zur Seite zu legen. „Wichtig ist in jedem Fall: Warnblinklicht einschalten und sich in keinem Falle selbst gefährden“, rät Bley.

Und dann? „Der Fahrer muss sicherstellen, ob das Tier noch lebt und in welchem Zustand es ist“, erklärt die Pressesprecherin. Das sei mitunter gar nicht so leicht, gerade, wenn die Tiere nicht so schwer verletzt seien, dass sie liegenblieben. „Auch dann hilft es, die Polizei zu informieren, damit das Tier nicht woanders noch auf die Straße läuft“, so Bley.

Ist es eine Straftat?

Wer einfach weiterfährt und das verletzte Haustier auf der Straße zurücklässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz – da kann auch ein Bußgeld drohen. Fahrerflucht ist es laut Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Cloppenburg jedoch nicht. „Der Halter ist für sein Tier verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass es von Straßen fernbleibt“, heißt es von einem Sprecher. Eine Meldepflicht bestehe daher nicht. Außerdem: „Ist der Besitzer vor Ort, ist die Zuordnung sofort möglich, ansonsten kann die Ermittlung über die Transpondernummer erfolgen. Hierbei kann das Veterinäramt helfen, wenn das Tier im Niedersächsischen Haustierregister registriert ist.“

Der Halter entscheidet auch, wie es weitergeht. „Er darf bestimmen, zu welchem Tierarzt das verletzte Tier gebracht werden soll“, berichtet die Polizeisprecherin. Das heißt aber auch: Die Kosten trägt der Halter selbst, nicht der Unfallverursacher.

Wohin mit verletzten Tieren?

Der Tierhalter hat auch keinen Anspruch auf Entschädigung – „im Gegenteil, der Tierhalter haftet für den Schaden, da er seine Tierhalterpflichten verletzt hat“, erklärt der Sprecher des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Wenn der Tierhalter nicht ermittelt werden kann, ist die Stadt oder Gemeinde dafür zuständig, das Tier unterzubringen, bis sich der Tierhalter meldet, ergänzt zudem das Amt.

Bestätigen kann das Kerstin Lüttmann vom Tierheim in Sedelsberg. „Wenn die Tiere nach dem Unfall vom Tierarzt für in Ordnung befunden werden, sich aber kein Besitzer finden lässt, kommen sie als Fundtiere zu uns.“ Bei Hunden, das könne sie deutlich merken, habe die Chip-Pflicht dazu geführt, dass Halter schnell ermittelt werden könnten. „Bei den Katzen ist die Zahl der Fundtiere nicht merklich zurückgegangen“, bedauert Lüttmann. Etwa Dreiviertel der Tiere verbleiben im Tierheim. Einen Tipp hat die Tierheim-Angestellte noch: „Viele Tierhalter denken, dass ihr Tier automatisch registriert ist, wenn es einen Transponder trägt. Das ist aber nicht so, darum müssen sich die Besitzer zusätzlich kümmern.“ Sie listet dafür neben dem Haustierregister noch „Tasso“ auf.

Wer trägt die Kosten?

Dem Unfallverursacher sind möglicherweise Schäden an seinem Auto entstanden. Wie geht es damit weiter? „Ist ein Tierhalter nicht zu ermitteln, zahlt die eigene Teilkasko-Versicherung fürs Auto“, erklärt Anne Schütte. Sie ist Mitarbeiterin bei der Meinerling Versicherungsagentur in Friesoythe und macht deutlich, dass es da jedoch auch Unterschiede gibt. „In sehr alten Versicherungsverträgen sind teilweise nur Schäden durch Wildtiere abgedeckt. Da müssen Autobesitzer am besten immer noch mal genauer nachlesen.“

Bei neueren Versicherungen seien jedoch oft „Schäden durch Tiere aller Art“ mitversichert. Nur wer keine Kasko-Versicherung für sein Auto abgeschlossen habe, müsse die Kosten selbst tragen.

Seien Hunde oder noch größere Tiere betroffen – beispielsweise Pferde oder Kühe – sei die Lage eine andere, wie Schütte verdeutlicht. „All diese Tiere haben meist eigene Haftpflichtversicherungen. Sind Schäden durch sie an Fahrzeugen oder Personen entstanden, müssen die Tierhalter diese Versicherungen informieren.“

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