Ganderkesee/Landkreis - Bürger können nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben bei den Behörenden abfragen. Jetzt legt die Kreisverwaltung entsprechende Zahlen zu den Kontrollen nach und erläutert, unter welchen Umständen Bürger an die Informationen kommen.

Im Veterinäramt des Landkreises Oldenburg ist die Abteilung für Lebensmittelüberwachung für die Hygienekontrollen in den einzelnen Gemeinden sowie die Bearbeitung der Auskunftsanträge zuständig.

Nach Auskunft von Amtsveterinär Dr. Gero Leiner gab es 2019 insgesamt 59 schriftliche Anfragen nach dem VIG. Davon zielten neun Auskunftsersuchen auf Betriebe in der Gemeinde Ganderkesee ab.

Auch die gemeinsame Online-Plattform „Topf Secret“ der Verbraucherorganisation Foodwatch und der Initiative „FragDenStaat“ leitet Auskunftsersuchen der Bürger weiter und veröffentlich sogar die Ergebnisse.

So wurde auch ein besonders ekeliger Fall öffentlich, auf den Kontrolleure im vergangenen Jahr in der Gemeinde Ganderkesee stießen. Wegen Mäusebefalls, Tierkot und weiteren Verstößen in einem Gastronomiebetrieb verfügten sie eine mehrtägige Schließung des Lokals bis zur Beseitigung der Mängel.

Allerdings seien solche schwerwiegenden Befunde keinesfalls an der Tagesordnung, betont Leiner und nennt Zahlen: Während die Erfassung für 2019 beim Amt noch laufe, gibt es längst Angaben für 2018: Demnach schwärmten die Kontrolleure kreisweit zu 1024 geplanten Hygienekontrollen aus. Diese Größenordnung sei wohl auch 2019 erreicht worden, schätzt Leiner und ergänzt, dass zudem noch 386 planmäßige Proben von Produkten in 102 verschiedenen Betrieben entnommen und zur Untersuchung ins Labor eingeschickt wurden.

Aber auch außerplanmäßig wurden die Kontrolleure 2018 aktiv. Wenngleich sich die Anzahl der Verbraucherbeschwerden laut Amt auf einem relativ niedrigem Niveau bewegt habe. Achtmal rückten die Mitarbeiter wegen Verdachtskontrollen aufgrund von Bürgerhinweisen oder wegen anderen Beanstandungen an. Anlassbezogen wurden dabei Proben entnommen, eingeschickt und ausgewertet.

Bürger erreichen das Veterinäramt im Kreishaus in Wildeshausen, Delmenhorster Straße 6, unter t   04431/ 85-0 oder per E-Mail: veterinaeramt@oldenburg-kreis.de. Dort können sich auch schriftlich ein Auskunftsersuchen einreichen: „Durch jede einzelne Anfrage wird ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt“, sagt Leiner. Nach Zusendung einer Eingangsbestätigung und Erledigung anderer Formalitäten muss der Anspruch auf Herausgabe von Informationen zunächst geprüft und eine Anhörung betroffener Dritte, also der betroffenen Betriebe, durchgeführt werden, erläutert der Veterinär. Die Herausgabe der begehrten Informationen erfolgt dann nach Prüfung und Abarbeitung aller rechtlichen Voraussetzungen.

Das VIG verpflichte grundsätzlich zur Herausgabe von Informationen, enthalte zugleich aber auch Gründe für eine mögliche Ablehnung des Auskunftsersuchens.

Eine Veröffentlichung im eigentlichen Sinne sei durch den Gesetzgeber gar nicht vorgesehen. Leiner: „Dafür gibt es mehrere Gründe, etwa, dass dadurch die Rechte von betroffenen Dritten berührt werden, ohne dass diese sich dagegen wehren können“.

Die mehr als 1200 Lebensmittelbetriebe, welche derzeit der Lebensmittelüberwachung im Kreis unterliegen, stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Leiner: „Wir haben es mit Betrieben aus der Fleisch- und Lebensmittelindustrie, dem Einzelhandel wie Supermärkten, der Gastronomie oder der Landwirtschaft zu tun“. Sie würden in Risikokategorien eingestuft. Danach richte sich die Häufigkeit der Kontrollen. Vom monatlichen bis zum dreijährigen Intervall reiche die Bandbreite. Durch diesen risikoorientierten Ansatz sowie durch mehr Kontrollen auf Herstellerebene seien die Wirksamkeit der Überwachung und die Verbrauchersicherheit gestiegen.

Thorsten Konkel
Thorsten Konkel Redaktion Ganderkesee