Delmenhorst/Oldenburg/Vilnius - In Zeiten der Corona-Pandemie ist die Nutzung des Lesesaals im Niedersächsischen Landesarchiv Oldenburg eingeschränkt. Tatsächlich treffen dort vermehrt schriftliche Anfragen zu unterschiedlichsten Themen ein. Eine außergewöhnliche Anfrage stammt aus Litauen und hat einen zeitgeschichtlichen Hintergrund. „In diesem Jahr jährt sich zum 80. Mal der Beginn des Holocausts in Litauen“, schreibt ein Angehöriger der in Berlin ansässigen Botschaft der Republik Litauen. Er erkundigt sich im Auftrag des litauischen Parlaments (Seimas) nach dem Ausgang eines Strafverfahrens gegen einen Beschuldigten aus dem Jahr 1970, das in Oldenburg geführt wurde.
Landesarchiv
In der Tat lagern Tausende von Justizakten im Landesarchiv, darunter nicht wenige zur Aufarbeitung von Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus und zur Aufarbeitung des Mordes an Juden sowie Sinti und Roma.
Die Archivleiterin Dr. Kerstin Rahn machte sich auf die Suche. Zu dem aus Litauen nachgefragten SS-Oberscharführer Schlöf, Lagerleiter des Konzentrationslagers Šiauliai (Schaulen), fand sich jedoch nichts. Eine Anfrage im Archivsystem „Arcinsys“ unter Litauen brachte jedoch den richtigen Namen: Leiter des Ghettos und Arbeitslagers Schaulen, das zum Konzentrationslager Kauen gehörte, war von 1943 bis zur Auflösung 1944 der SS-Hauptscharführer Hermann Schleef. Schleef wurde Ende April 1945 von alliierten Soldaten verhaftet. Er kam ins Internierungslager Staumühle bei Paderborn und wurde vom Spruchkammergericht Hiddesen 1948 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Kenntnis hatte „von verbrecherischen Handlungen der SS“ und schuldig an der Judenverfolgung sei, so das Gericht. Weil er vor der Spruchkammer so verstockt war und vorgab, nichts von der Tötung von Juden zu wissen, sich in Schutzbehauptungen erging, wurde nur ein Teil der Internierungshaft angerechnet. 1949 kam Schleef wieder frei, seine Entnazifizierung überstand er mit der Kategorie V – „entlastet“. Er fand 1949 eine Stelle in einer Lotterieannahme in Delmenhorst, die er später übernahm und bis Ende der 1960er Jahre führte.
Staatsanwaltschaft
1963 begannen dann die Ermittlungen der Justiz gegen Schleef. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Oldenburg hatte zahlreiche Zeugenaussagen ausgewertet und drei Komplexe, die Schleef belasteten, herausgearbeitet: Ermordung eines arbeitsunfähigen Juden im Ghetto Schaulen, Teilnahme an einer Selektion am 5. November 1943 in Schaulen, wo 796 Erwachsene und Kinder deportiert wurden. Schließlich soll Schleef den Befehl zur Erschießung einer Jüdin gegeben haben.
Die Staatsanwaltschaft arbeitete lange an dem Fall: Belastende Aussagen gaben Gehörtes wieder, dazu widersprüchlich, mal war der mittlerweile verstorbene Vorgesetzte Schleefs der Täter, mal Schleef selbst, mal waren die Angaben der Zeitpunkte offensichtlich fehlerhaft. 1970 fasste der bearbeitende Staatsanwalt den Ermittlungsstand in einem umfangreichen Schlussvermerk zusammen. Fazit: Anklage wurde nicht erhoben, die Ermittlungen wurden eingestellt. Die 4. Strafkammer des Landgericht Oldenburg stimmte der Einstellung wegen mangelnder Beweise zu.
Das war der Beschluss aus dem Jahr 1970, den die Republik Litauen in ihrer Suchanfrage erwähnt hatte. Scans der Unterlagen hat Archivleiterin Rahn nach Litauen übermittelt. Auch wenn es kein Urteil gab gegen Schleef, „ich habe mich gefreut, die Akten in unserem Archiv zu finden“, sagt sie.
