Hundsmühlen/Garrel - Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Dabei hat Alfonso Urizar Vega alles vorgelegt, was er für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland brauchte – glaubte er. Der 27-Jährige hat einen Arbeitsvertrag, eine Wohnung, seine Papiere sind ins Deutsche übersetzt, der Abschluss als Mechatronik-Ingenieur bestätigt. Dennoch droht ihm am 10. Februar die Abschiebung.
Doch von vorn. Im Dezember 2018 war der Mexikaner als Au pair nach Deutschland gekommen und hatte ein Jahr lang die drei Kinder von Christine und Pierre Wizenti in Hundsmühlen betreut. Er lernte Deutsch, fühlte sich in der Familie zu Hause. Irgendwann reifte der Wunsch, in Deutschland bleiben zu wollen. „Ich weiß die Lebensqualität hier zu schätzen, habe Freunde und mag die Mentalität hier“, sagt er.
Firma bessert nach
Zielstrebig kümmert er sich um einen Job, unterstützt von der gesamten Familie, die Alfonso ins Herz geschlossen hat. Er bewirbt sich bei der Firma Eichkamp in Garrel, die schon seit einem halben Jahr jemanden genau mit Alfonsos Qualifikation sucht. Am 15. Dezember 2019 soll er anfangen. Doch Ausländerbehörde und Arbeitsagentur machen ihm einen Strich durch die Rechnung: Das Gehalt sei zu niedrig. Die Firma, die ihn zunächst als Mechatroniker einstellen wollte, bessert nach, schließt einen neuen Vertrag mit ihm, in dem sie ihn sofort als Ingenieur mit entsprechendem Gehalt einstellen will. Immer noch zu niedrig, befinden die Behörden. Wieder wird die Arbeitserlaubnis nicht erteilt. „Die Einstiegsgehälter für Mechatronik-Ingenieure liegen in Niedersachsen bei gut 2500 Euro“, weiß Ewald Dellwisch, der Vater von Christine Wizenti, der die Familie im Kampf für den jungen Mexikaner unterstützt. Das vereinbarte Gehalt liegt darüber. Dellwisch beruft sich dabei auf einen Gehaltsvergleich der Internetseite academics.de, andere Internetportale weisen ähnliche Zahlen aus. In Nordrhein-Westfalen allerdings seien die Gehälter einige hundert Euro höher. Und genau hier, vermutet Dellwisch, liege der Fehler: „Anträge wie dieser werden von der Behörde zur Bearbeitung bundesweit freigegeben. Die Unterlagen sind bei einer Sachbearbeiterin in Duisburg gelandet – und sie hat die Gehälter in NRW zugrunde gelegt.“ Ganz so sei es nicht, widerspricht Frank Halbsguth, Pressesprecher der Agentur für Arbeit in Vechta. „Wir orientieren uns am Entgeltatlas, der bundesweit gilt. Dabei haben die Kollegen durchaus im Blick, dass die Gehälter in unserer Region niedriger sind.“
Doch selbst vor diesem Hintergrund erscheint der Arbeitsagentur das Gehalt noch zu gering. Die Familie hakt nach, verweist auf die Gehaltstabelle und darauf, dass weitere betriebliche Leistungen das Gehalt erhöhen – ohne Erfolg. Auch der zweite Arbeitsvertrag wird nicht anerkannt, stattdessen kommt mit der Ablehnung die Aufforderung zur Ausreise am 10. Februar.
„Werden ausgebremst“
Ende Januar wendet sich die Familie an die NWZ. „Wir hören von den Politikern immer, dass wir Zuwanderung brauchen. Da ist ein gut ausgebildeter junger Mann, der einen Job und eine Wohnung hätte und dem Staat nicht auf der Tasche läge – es ist nicht nachvollziehbar, dass er ausgewiesen werden soll“, wettert Ewald Dellwisch.
Nicht nur die Familie, auch Freunde machen sich mittlerweile für Alfonso stark, bereiten eine Klageschrift vor, schreiben Bundestagsabgeordnete in der Region an. Die NWZ hakt beim Landkreis Oldenburg – hier sitzt die zuständige Ausländerbehörde – und der Arbeitsagentur nach. Tatsächlich setzt sich die Arbeitsagentur unverzüglich sowohl mit der Familie als auch mit der NWZ in Verbindung. Zum ersten Mal bekommt Alfonso Urizar Vega die Gelegenheit, dem Teamleiter des Arbeitgeberservices der Arbeitsagentur seinen Fall persönlich zu schildern. Schon wenig später signalisiert die Agentur, man könne sich vorstellen, einen erneuten Antrag positiv zu entscheiden, wenn schriftlich fixiert werde, dass nach der Probezeit neu verhandelt werde. Das sei sowieso selbstverständlich, sagt man bei der Firma Eichkamp. „Wir wollten die Probezeit natürlich nutzen, um zu sehen, was Herr Vega kann – immerhin ist er Berufsanfänger und spricht noch nicht perfekt deutsch“, erklärt Personalchefin Sabine Pleye. Sie kann die Schwierigkeiten überhaupt nicht nachvollziehen. „Überall wird über den Fachkräftemangel geschimpft. Jetzt hat man jemanden, der gut auf eine Stelle passt, und es scheitert an solchen Kleinigkeiten.“ Auch als Arbeitgeber fühle man sich da alleingelassen. „Wir werden völlig ausgebremst.“
Doch die Firma macht gute Miene zum bösen Spiel. Also: Wieder ein neuer Arbeitsvertrag. Mit diesem und einem neuen „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ macht sich Vega mit Dellwisch am Dienstag auf den Weg zur Ausländerbehörde, um die Formulare persönlich abzugeben. „Nach dem Besuch dort sind wir allerdings nicht mehr so optimistisch“, bedauert Dellwisch. „Zunächst hat die Behörde den Antrag nicht einmal annehmen wollen.“
Jetzt heißt es abwarten. „Wir hoffen, dass sich nun schnell etwas bewegt“, sagte Pressesprecher Halbsguth am Dienstag. „Erfahrungsgemäß liegt spätestens nach drei Tagen die Bewertung vor.“ Das hieße: Am Freitag, 7. Februar, würde die Arbeitsagentur der Ausländerbehörde mitteilen, ob der Ingenieur auf der seit einem halben Jahr vakanten Stelle arbeiten darf. Am Montag müsste Vega theoretisch im Flugzeug nach Mexiko sitzen …
„Von Willkür keine Rede“
Seine mittlerweile eingereichte Klage samt Eilantrag allerdings hat aufschiebende Wirkung. „Solange nichts entschieden ist, muss er nicht ausreisen“, betont Oliver Galeotti, Pressesprecher des Landkreises. Hier könne und dürfe nicht von Willkür die Rede sein, betont er. „Wir müssen nach Gesetzeslage entscheiden. Wenn wir in solchen Fällen nach Augenmaß entscheiden würden, wäre das immer anfechtbar.“
„Die Kollegen haben nichts falsch gemacht“, ist Halbsguth überzeugt. „Wir müssen gerade Arbeitnehmer aus dem Ausland vor Lohndumping schützen.“ Auch die Entscheidung ausschließlich nach Aktenlage sei üblich. „Hier wird ja nicht über ein, zwei Anträge pro Jahr entschieden, sondern über eine große Anzahl. Zudem sitzen viele Antragsteller im Ausland. Persönliche Gespräche sind da nicht vorgesehen.“ Dennoch glaube er „an das Funktionieren dieses Systems“. Alfonso Urizar Vega und die Familie Wizenti allerdings teilen diesen Glauben wohl nicht mehr.
Übrigens: Die Antwort auf die Frage, wie hoch das Gehalt denn mindestens sein müsste, damit Vega definitiv bleiben dürfte, sind beide Behörden schuldig geblieben, Kurz vor Redaktionsschluss teilte uns der Pressesprecher der Agentur für Arbeit in Vechta mit, dass der Arbeitgeberservice der Agentur eine positive Stellungnahme zu dem neuen Antrag abgegeben habe. „Vor dem Hintergrund, dass die Abschiebung am Montag droht, haben die Kollegen hier ganz schnell entschieden“, so Pressesprecher Frank Halbsguth. Ein wichtiger Punkt sei die schriftliche Vereinbarung im Vertrag gewesen, nach der Probezeit erneut Gehaltsverhandlungen zu führen. Die Stellungnahme werde nun über die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) direkt an die Ausländerbehörde weitergeleitet. „Sie hat das letzte Wort.“
