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nordwest-zeitung

Verein Naturglück In Nordenham Streit um Kleingartengesetz - Stadt und Verein finden Lösung

Christian Schöckel

Nordenham - Die Naturglück-Kleingärtner und auch die Mitglieder anderer Schrebervereine in Nordenham waren in heller Aufregung. Sie sahen durch verschärfte Auflagen der Stadt Nordenham die Existenz der Vereine bedroht. Auslöser war ein Schreiben, in dem die Stadtverwaltung deutlich machte, dass nach dem Kleingartengesetz auf einer Parzelle höchstens 24 Quadratmeter überbaut sein dürfen und eine Nutzung als sommerliche Zweitwohnung verboten sei. Nicht einmal eine Handvoll der bestehenden Gebäude, sagte Naturglück-Vorstandsmitglied Dieter Blumenberg während der Jahreshauptversammlung, hätten den Bedingungen genügt. Doch jetzt sei dank einer Kompromisslösung dieser Konflikt beendet. „Der Konfrontationskurs ist beigelegt“, betonte Dieter Blumenberg.

Vorstandstrio

Runderneuert und mit einer endlich wieder kompletten Mannschaft wollte sich der Vorstand des Kleingärtnervereins Naturglück im Februar 2019 voller Elan in die Arbeit stürzen. Doch bald schon schied die 2. Kassenwartin aus Krankheitsgründen aus, dann legte der 1. Schriftführer sein Amt nieder. Schließlich wurde im Oktober der 1. Vorsitzende in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung abgewählt. Der Restvorstand um Frank Mengelkamp, Dieter Blumenberg und Hergen Vogt steckte trotzdem nicht auf. Mit Blick auf die anstehende 100-Jahr-Feier in 2021 verabredeten die drei, ungeachtet der widrigen Umstände, auf Neuwahlen zu verzichten und die anstehenden Aufgaben als Trio anzupacken.

Mitglieder stimmen Pachtzinserhöhung zu

Im vergangenen Jahr haben die Naturglück-Kleingärtner allerhand geleistet. Baufällige Lauben wurden abgerissen, Gräben gereinigt und Zäune gesetzt, kranke Bäume gefällt, ein Heidebeet angelegt, der Maschinenpark teilweise ergänzt und ein Ventil an der Kläranlage ausgewechselt. Zudem erhielt das Vereinsheim einen neuen Anstrich, und das Mobiliar wurde erneuert.

Kritisch äußerte sich der Vorstand in der Mitgliederversammlung über das mangelnde Engagement einzelner Pächter. Von den 800 insgesamt aufgeführten Arbeitsstunden seien unter dem Strich 100 nicht geleistet worden. Die Finanzierung der vielen Maßnahmen führte zu einem Defizit im Jahresabschluss. Zudem schmelzen die Rücklagen des Vereins immer weiter zusammen. Daher schlug der Vorstand eine Erhöhung des Pachtzinses um 5 Cent auf 24 Cent pro Quadratmeter vor. Für eine Parzelle in durchschnittlicher Größe bedeutet das Mehrkosten von etwa 25 Euro pro Jahr. Mit großer Mehrheit folgten die Vereinsmitglieder der Empfehlung. Nur vier Anwesende stimmten mit Nein.

Der Verein hat zurzeit 82 aktive und 21 passive Mitglieder. Für die Organisation der 100-Jahr-Feier in 2021 sucht der Vorstand noch Ideen und Helfer.

Für ihre 25-jährige Treue zum Kleingärtnerverein Naturglück wurden Klaus Meier und Gerold Meenen geehrt.

Wie ein Blitz aus heiterem Himmel traf den Vorstand dann das Schreiben zur Parzellenbebauung auf den von der Stadt Nordenham gepachteten Flächen. Fast alle Gebäude in der Kleingartenanlage seien bauordnungsrechtlich unzulässig und müssten zurückgebaut werden. Den Hinweis, die Bauten stammten aus den 70er-Jahren und müssten Bestandsschutz haben, ließ die Stadt laut Dieter Blumenberg nicht gelten. Ähnlich sei es mit dem Argument gewesen, dass die Stadt die Schätzungsprotokolle der Brandkasse anstandslos unterschrieben habe und bei Besichtigungen anlässlich der Kleingartenwettbewerbe nie Bedenken geäußert worden seien.

Vereinsauflösung drohte

Vielmehr habe die Stadt „die Daumenschrauben weiter angezogen“ und bis zu einem Rückbau ausnahmslos ein Wiederverpachtungsverbot ausgesprochen. Dieter Blumenberg: „Das wäre der Tod unseres Vereins gewesen“.

Der Vorstand beauftragte daher einen Fachanwalt für Vereinsrecht. Er ist davon überzeugt, dass die Gebäude auf dem Naturglück-Gelände „in einen Bestandsschutz hineingewachsen“ seien.

Nach dem inzwischen mit der Stadt erzielten Kompromiss dürfen die Gebäude zwar stehen bleiben und renoviert werden, aber eine Veränderung ist nicht erlaubt. Stark heruntergewirtschaftete Lauben allerdings fallen aus dem Bestandsschutz heraus. Im Sommer will die Stadtverwaltung alle Parzellen fotografieren und ein Bestandsprotokoll anfertigen.

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