Oldenburg - Baugrundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser sind in Oldenburg rar. Ein Beispiel: Für 16 von der Stadt angebotene Grundstücke im Neubaugebiet Am Bahndamm gab es 281 Bewerbungen. Sie wurden nach einem bestimmtem Schlüssel und Punktesystem verteilt. Das hat der Rat im Juni verändert. Doch von der Neuregelung fühlen sich manche benachteiligt.
Wie war die alte Regelung zur Vergabe?
Bislang galt, dass 60 Prozent der von der Stadt angebotenen Wohnbaugrundstücke für den Eigenbedarf an Familien mit Kindern vergeben wurden. Wer zum Zuge kam, richtete sich nach einem Punktesystem, bei dem unter anderem die Zahl der Kinder eine Rolle spielte. Sprich: Wer mehrere Kinder hatte, hatte bessere Chancen. Familien mit einem Kind gingen zuletzt in der Regel leer aus.
Wie sieht die neue Vergaberegelung aus?
Nach der im Juni beschlossenen Richtlinie gehen weiterhin 60 Prozent an Familien, allerdings mit einer weiteren Unterteilung: jeweils 20 Prozent für Familien mit einem, mit zwei sowie mit drei oder mehr Kindern. Innerhalb dieser Gruppen wird wieder eine Reihenfolge anhand der Punkte erstellt. Neben der Zahl der Kinder gibt es Punkte für Menschen ohne Eigentum in der Stadt sowie für den mehrjährigen Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Oldenburg.
Wo ist das Problem bei der Neuregelung?
Ingo Karasch (41) und Mechthild Kuper-Karasch (44) haben drei Kinder im Alter von drei, sieben und elf Jahren. Zurzeit wohnen sie zur Miete, wollen aber bauen. Sie hatten sich bereits für den Bloherfelder Anger und die erste Runde im Neubaugebiet Am Bahndamm beworben, waren dort aber im Losverfahren bei Punktegleichstand leer ausgegangen.
Für die nächste Vergaberunde von 18 Grundstücken im Gebiet Am Bahndamm, die am 1. Juli begann, rechneten sie sich nun gute Chancen aus. Dann kam die Neuregelung. „Das war eine böse Überraschung“, so Karasch. „Unsere Chancen stehen nun fast bei null“, sagt der Familienvater.
Wollen gerne in Oldenburg bauen: Ingo Karasch und Mechthild Kuper-Karasch mit ihren Kindern (von links) Laura, Liliana und Simon
Aus seiner Sicht hat das angewandte System einen großen Fehler: Eine Drei-Kind-Familie kann, bei sechs Punkten pro Kind unter zehn Jahren, maximal 18 Punkte in dieser Kategorie erhalten. Die Maximalpunktzahl liegt laut Richtlinie bei 20. Sobald sich eine Familie mit vier oder mehr kleinen Kindern bewirbt, steht sie in der Vergabeliste demnach automatisch bei der Vergabe vor den Karaschs. „Gegenüber der alten Richtlinie sind wir also doppelt benachteiligt.“
Laut dem statistischen Jahrbuch waren zum Stichtag 2. Januar 2018 übrigens 344 Familien mit vier und 137 Familien mit fünf oder mehr Kindern registriert. Dem gegenüber stehen 1440 Drei-Kind-, 5337 Zwei-Kind und 8548 Ein-Kind-Familien. In die Konkurrenz um Baugrundstücke treten außerdem noch diejenigen mit ein, die außerhalb Oldenburgs wohnen, aber in der Stadt arbeiten.
Karasch hat insgesamt Verständnis dafür, dass man mit der Neuregelung die Chancen auf Eigentum von Familien mit ein oder zwei Kindern erhöhen wollte. Er weist aber auch auf die Besonderheit hin, dass es auf dem Markt der Bestandshäuser kaum Angebote in entsprechender Größe für kinderreiche Familien gebe. Auch die Häuser in von Investoren hochgezogenen Reihenhaussiedlungen seien meist deutlich zu klein. Selber bauen sieht er daher als beinahe einzige Chance auf ein adäquates Eigenheim.
Karasch fordert keine Rückkehr zu alten Regelung. Aber eine Anpassung zum Beispiel der Maximalpunktzahl, so dass Drei-Kind-Familien zumindest dieselben Chancen auf einen Zuschlag innerhalb ihrer Vergabegruppe haben, wie Familien mit mehr Kindern. Wenn möglich bereis im aktuellen Vergabeprozess für das Baugebiet Am Bahndamm.
Wie geht es jetzt mit der Richtlinie weiter?
Die CDU-Fraktion hat die Schilderung der Oldenburger Familie zum Anlass genommen, um die Richtlinie in der nächsten Bauausschusssitzung noch einmal diskutieren zu lassen und die Verwaltung dazu um Stellungnahme gebeten. Die Sitzung findet am 15. August statt – einen Tag vor Bewerbungsschluss für die Grundstücke an der Straße Am Bahndamm.
