Oldenburg - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Antrag der Stadt auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Der Ablehnungsbeschluss sei am Donnerstag eingegangen, eine Begründung liege noch nicht vor, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung.
Im September 2019 hatte der Stadtrat beschlossen, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom Juni 2019 einzureichen. Ebenfalls war beschlossen worden, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zu beantragen. Das heißt, das Bundesverwaltungsgericht sollte der Bahn untersagen, mit den Bauarbeiten zu beginnen, bevor das Verfahren beendet ist.
Kritik der Anlieger
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet, dass die Bahn mit dem Ausbau der Strecke durch das Stadtgebiet beginnen darf, obwohl über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung noch nicht geurteilt ist. Mit einer Entscheidung in dem ausstehenden Hauptverfahren wird erst in Jahren gerechnet.
Welche Bedeutung die Ablehnung für das Verfahren habe, lasse sich erst beurteilen, wenn die Begründung vorliege, teilt die Stadt weiter mit.
Die Interessengemeinschaft für die Bürger und ihre Umwelt im Großraum Oldenburg (e. V.) kritisierte die Entscheidung der Leipziger Richter. Eine Bewertung des Beschlusses sei seriös zwar erst nach Kenntnis der Gründe möglich, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. Unabhängig davon herrsche bei allen Klägern aber Unverständnis über die Art und Weise sowie den Zeitpunkt des Beschlusses, schreibt die IBO.
Es sei zu fragen, ob dem Gericht ein Studium der umfangreichen Akten überhaupt so kurzfristig möglich war. Weshalb musste so überhastet kurz vor den Feiertagen entschieden werden?, fragt die IBO. In jedem Fall würden die Kläger ihr Anliegen weiter verfolgen; sie würden weiter von der IBO unterstützt.
Die Deutsche Bahn kündigte am Freitag derweil an, im neuen Jahr würden die vorbereitenden Tätigkeiten wieder aufgenommen. Für Montag, 6. Januar, bis Montag, 27. Januar, seien gleisnahe Rodungsarbeiten sowie Geo-Scans und Bohrsondierungen zur Untersuchung des Untergrundes auf Kampfmittel geplant. Diese Arbeiten erstreckten sich auf das gesamte Gleis in Richtung Rastede zwischen Pferdemarktbrücke und Neusüdende. Privatgrundstücke würden nur mit Einverständnis der Eigentümer betreten.
Gleisanschluss entsteht
Des Weiteren beginnt die Bahn, die Baustelleneinrichtungsfläche nördlich der Neusüdender Straße einschließlich eines temporären Gleisanschlusses herzustellen. Auf dieser Fläche werden ausgebaute Stoffe aus der Baustelle übergangsweise gelagert.
Alle Arbeiten würden voraussichtlich werktags zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt. Eventuell erforderliche Nachtarbeiten würden bekannt gegeben.
Seit Jahren plant die Deutsche Bahn Ausbau und Elektrifizierung der Strecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven. Ziel ist es, den Güterverkehr von und zum Jade-Weser-Port zu verbessern. Ein Großteil der Strecke ist bereits ausgebaut oder befindet sich im Ausbau. In Oldenburg fordern Politik und Anlieger, eine neue Strecke für den Güterzugverkehr zu bauen, die östlich am Stadtgebiet vorbeiführen soll.
