Oldenburg/Hannover/Berlin - Handwerker, die wegen Montagearbeiten nach Amsterdam fahren; Busfahrer, die eine Reisegruppe in den Skiurlaub nach Österreich bringen oder Architekten, die einen Vortrag bei einer Konferenz in Prag halten: Sie alle sollten ein wichtiges Schriftstück, die A1-Bescheinigung, im Gepäck haben. Denn ansonsten droht ein hohes Bußgeld. Doch in der Wirtschaft wächst der Ärger. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat jetzt einen „Regelungswahn“ bei Dienstreisen innerhalb der Europäischen Union beklagt und die Politik zu schnellen Erleichterungen aufgefordert. Fragen und Antworten:
Warum gibt es diese A1-Bescheinigungen?
Jedes EU-Land hat ein eigenes Sozialversicherungssystem. Wer außerhalb seines Heimatlandes arbeitet, müsste im Ausland auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Mit der Entsendebescheinigung oder korrekt „Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (A1)“ soll eine doppelte Zahlung von Beiträgen während der Entsendung im Ausland vermieden werden. „Mit der Bescheinigung wird für die Behörden im EU-Ausland bestätigt, dass die Arbeitnehmer, die entsendet werden, die deutschen Sozialabgaben zahlen“, erläutert Anna-Daniela Arians, Referentin für Außenwirtschaft bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK). Ziel ist es, Sozialbetrug innerhalb der EU zu erschweren und Schwarzarbeit zu unterbinden.
Wer braucht solch eine Entsendebescheinigung?
Jeder, der im EU-Ausland sowie in Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz dienstlich tätig ist. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige. „Und es spielt keine Rolle, ob man für mehrere Wochen, ein paar Tage oder auch nur für wenige Stunden dort bleibt“, sagt Arians. Im sozialversicherungsrechtlichen Sinn handelt es sich bei allen Personaleinsätzen im Ausland um eine Entsendung – und damit wird eine A1-Bescheinigung benötigt. Sprich, auch wenn ein Techniker nur für einen kurzfristigen Einsatz über die Grenze geschickt wird oder sich ein Lkw- oder Busfahrer nur auf Durchreise im EU-Ausland befindet, muss er bei einer Kontrolle nachweisen können, dass das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt. Wichtig: Eine Entsendebescheinigung muss für jedes Land, für jeden Einsatz und für jeden Mitarbeiter separat beantragt werden – und zwar bei der jeweiligen Krankenkasse des Mitarbeiters oder für privat Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung. „In Ausnahmefällen, etwa wenn ein Einsatz extrem kurzfristig ist, reicht es normalerweise auch aus, wenn man zumindest den Antrag mitführen kann“, sagt IHK-Expertin Arians.
Ist diese Regelung neu?
Nein. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gilt bereits seit Mai 2010. Neu ist allerdings, dass diese A1-Bescheinigungen seit 1. Juli 2019 nur noch elektronisch – und nicht mehr wie zuvor mit Papiervordrucken – beantragt werden können. Und in vielen Ländern, insbesondere in Österreich und Frankreich, aber etwa auch in der Schweiz und Rumänien, sind die Kontrollen zuletzt deutlich verschärft worden.
Was für Probleme drohen ohne Bescheinigung?
Wer bei einer Kontrolle keine A1-Bescheinigung vorlegen kann, dem kann es passieren, dass ihm der Zugang zum Messe- oder Firmengelände verwehrt wird. „Zudem muss man im jeweiligen Land mit teilweise sehr empfindlichen Bußgeldern rechnen – und zwar sowohl für den betroffenen Mitarbeiter als auch für das Unternehmen“, sagt Arians. Nicht selten bewegen sich diese nach einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG im vierstelligen Bereich. Einige Länder verhängen laut KPMG zwar keine Bußgelder, erheben stattdessen aber für jeden Tag, an dem eine Tätigkeit im Land ausgeübt wird, Sozialversicherungsbeiträge.
Woran entzündet sich in der Wirtschaft die Kritik?
Vor allem am aus ihrer Sicht enormen bürokratischen Aufwand, aber auch an den teils langen Bearbeitungszeiten bei Krankenkassen und Deutscher Rentenversicherung. „Die auf den ersten Blick sozialpolitisch progressiv erscheinende Botschaft dieser Bescheinigungs-Verordnung ist in Wahrheit reinster Protektionismus“, schimpfte vor wenigen Tagen BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter. „Dank Regelungswahns ist es schon fast einfacher, Mitarbeiter in Drittstaaten zu entsenden oder dort Dienstleistungen zu erbringen als in Frankreich oder Belgien.“ Die Regelung stelle Grundfreiheiten des Binnenmarktes infrage und müsse dringend praxisnah korrigiert werden. „Auch im Oldenburger Land leiden viele Betriebe mit Auslandsgeschäft unter der großen Zahl an Anträgen, die sie derzeit bei Tätigkeiten im EU-Ausland stellen müssen“, sagt Malte Smolna, Vorsitzender des Exportleiterkreises der Oldenburgischen IHK. „Gerade kurzfristige Geschäftsreisen und Arbeitseinsätze sind so kaum möglich.“
Was sagen die Krankenkassen?
Aus Sicht der AOK Niedersachsen, waren die A1-Anträge lange Zeit ein Nischen-Thema. „Mit den verschärften Kontrollen im EU-Ausland hat das Verfahren an Fahrt zugenommen“, sagt Sprecher Oliver Giebel. Wurden bei der AOK Niedersachsen 2018 rund 8500 Anträge bearbeitet, waren es 2019 laut der Krankenkasse bereits 19 000. Der Kritik an langen Bearbeitungszeiten widerspricht die AOK. Die Umstellung auf das elektronische Verfahren habe die Arbeit für die Kassen erleichtert. „War die papiergebundene Antragstellung früher recht zeitintensiv, ist mit der Umstellung auf die maschinelle Antragstellung das Verfahren inzwischen nach unserer Einschätzung gut eingespielt“, sagt Giebel. Die Bearbeitung der Anträge und deren Zusendung erfolge in der Regel binnen 24 Stunden. Die gesetzliche Frist beträgt drei Tage. „Eine Mehrarbeit ist nur noch in wenigen Einzelfällen nötig, wenn die Plausibilitätsprüfung Unklarheiten ergeben hat“, sagt er.
Wie reagiert die Politik auf die Kritik?
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im November auf dem Arbeitgebertag zugesagt, sie werde sich auf EU-Ebene für Änderungen bei der kurzzeitigen Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland einsetzen. Sie verstehe, dass sich die Arbeitgeber über den bürokratischen Aufwand sehr aufregten, hatte Merkel gesagt. Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hatte im Herbst angekündigt, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des „Bürokratiemonsters A1-Bescheinigung“ starten zu wollen. Auf Vorschlag des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums sollen Auslandseinsätze von Beschäftigten bis zu 14 Tage ganz ohne Meldung möglich sein. Bislang hat sich auf EU-Ebene aber noch nichts Entscheidendes bewegt.
