Oldenburg - Sie sehen täuschend echt aus: Schreckschusspistolen. Seit einigen Jahren sind sie in Deutschland verbreiteter. Mit der steigenden Beliebtheit der Waffen kommt es auch immer wieder zu Vorfällen und Verstößen gegen das Waffengesetz – so auch in Oldenburg. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht von geschätzt mindestens 15 Millionen dieser Waffen deutschlandweit.
Die Pistolen werden zur Abschreckung und Notwehr verkauft. Ihr Besitz ist legal und nicht besonders teuer. Erlaubt ist der Kauf und Besitz dieser sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) für jeden Erwachsenen. In der Öffentlichkeit mit sich herumtragen darf man sie aber nur, wenn man einen sogenannten Kleinen Waffenschein besitzt. Die Stadt Oldenburg meldet auf Nachfrage 1082 solcher Waffenscheine. 2014 waren es noch 34 Kleine Waffenscheine. Nachdem sich die Zahl 2016 mehr als verzehnfachte (390), wurden 2019 genau 119 Kleine Waffenscheine ausgestellt. Für solche Schreckschusspistolen gibt es diverse Munition: Platzpatronen, die nur laut knallen, Patronen für grelle Blitze, kleines Feuerwerk oder mit Reizgas. Obwohl die Waffen keine Kugeln verschießen können, sind sie nicht ungefährlich. Extrem heißes Gas tritt beim Schuss mit hohem Druck aus der Mündung.
Die GdP sowie die Oldenburger Polizei warnen aus mehreren Gründen vor Schreckschusswaffen. „Die Unterscheidung von ,echten‘ Schusswaffen und Schreckschusswaffen ist auf den ersten Blick nicht möglich, insbesondere nicht für Laien“, sagt Polizeisprecher Stephan Klatte. Die Polizei rate grundsätzlich von einer Bewaffnung ab. „Wir empfehlen stets, die Konfrontation in gefährlichen Situationen zu meiden. Eine Waffe in der Tasche vermittelt dem Träger ein trügerisches Sicherheitsgefühl“, erklärt er. Vor allem durch das Zeigen der Waffe riskiere man eine Eskalation, warnt auch die GdP.
Der Kleine Waffenschein berechtigt seinen Besitzer nicht, die Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Sportereignissen, Messen und ähnlichen Veranstaltungen mit sich zu führen. Denn: Das Schießen mit den Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit ist ausdrücklich verboten. Darüber hinaus kann die Benutzung von Schreckschusswaffen zu erheblichen Verletzungen führen. „Insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung durch unerfahrene Personen können Verbrennungen, Augenschäden und Schäden des Gehörs auftreten“, sagt Klatte.
Walter Lemm, Inhaber des Oldenburger Waffengeschäfts „Walter Lemm & Sohn“ spricht sich für Aufklärung aus. „Ich erkläre meinen Kunden genau, was sie dürfen und was nicht. Das müssen sie mir auch unterschreiben“, sagt er. Aber: „Wer damit dummes Zeug macht, der muss auch bestraft werden“, erklärt Lemm, der sein Geschäft an der Ritterstraße seit mehr als 35 Jahren führt.
Erst Mitte Dezember kam es in Oldenburg zu einem Vorfall mit einer Schreckschusswaffe. Dabei gab ein betrunkener 24-Jähriger an der Alexanderstraße mehrere Schüsse ab. Zeugen hatten das der Polizei gemeldet. In der Wohnung des Oldenburgers fand die Polizei neben der Schreckschusswaffe auch einen Elektroschocker.
