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nordwest-zeitung

Petition Im Bundestag Oldenburger Ärzte fürchten um Patientendaten

Ellen Kranz

Oldenburg - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht es scheinbar zu langsam voran in Sachen Digitalisierung der Medizin. Eines seiner Großprojekte: die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Ab 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten diese ePA von ihrer Krankenkassen erhalten.

Ärzte in ganz Deutschland gehen gegen dieses neue Vorhaben von Spahn an – auch in Oldenburg: Noch bis Donnerstag, 16. Januar, kann auf dem Internetportal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages die Petition 98780 mitgezeichnet werden. Die Eingabe spricht sich gegen die zentrale Speicherung aller Patientendaten aus.

Verpflichtendes Netz

Jens Spahn wolle die Vernetzung aller Arztpraxen, weil er sich Vorteile für die Patienten erhoffe, sagt der Oldenburger Zahnarzt Dr. Uwe Herz, Vorstandsvorsitzender der Bezirksgruppe Oldenburg des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ). Mit seiner Praxis sei er seit dem vergangenen Jahr selbst über die Telematik Infrastruktur, kurz TI, ans Netz angeschlossen – allerdings mit großen Bedenken. Viele Fragen zu der Sicherheit der Daten seien noch ungeklärt, etwa die nach der Leitung, über die die Daten weitergeleitet werden.

Die Problematik: Um die Patientendaten ab 2021 speichern zu können, müssen sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Krankenhäuser verpflichtend über die TI miteinander vernetzen. Dabei müssen Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis 1. Januar 2021 angeschlossen sein. Ärzte müssen indes schon jetzt angeschlossen sein, sonst ereilt sie ab dem 1. März 2020 ein erhöhter Honorarabzug von 2,5 Prozent. Bisher belief sich die Strafe auf einen Abzug von einem Prozent des Honorars. Dabei haften sie, falls die Daten ihrer Praxis angegriffen werden.

Die Petition

Die Online-Petition 98780 will erreichen, dass die elektronische Patientenakte nicht in der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehenen Form umgesetzt wird. Sie verweist unter anderem auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten und Patienten hin, sowie auf die Vertraulichkeit hochsensibler Patientendaten.

Die komplette Begründung steht auf dem Internetportal des Petitionsausschusses zur Verfügung. Bislang haben 16 334 Menschen die Petition unterstützt – 50 000 sind nötig, um eine öffentliche Beratung des Petitionsausschusses zu erreichen.

„Erst einmal ist das unauffällig, aber ab 2021 werden wir per Gesetz gezwungen, alle Daten zu speichern: HIV-Infektionen, Tuberkulose-Erkrankungen oder auch Schwangerschaftsabbrüche“, erklärt Herz. Sämtliche Diagnosen und Patientendaten aller gesetzlich Versicherten, auch die der gesunden gesetzlich versicherten Patienten, werden dann in der ePA auf zentralen Servern privater Betreiber außerhalb der Praxen gespeichert. „Ich bräuchte das für meine tägliche Arbeit nicht“, sagt der Zahnarzt. Für andere indes, große Pharmaunternehmen etwa, seien die Daten interessant, um gezielt Medikamente entwickeln zu können – oder eben nicht, falls der Bedarf zu gering sei.

Doch es gebe auch sehr viel Positives in der digitalisierten Welt, so Herz. Die Vernetzung könne auch sinnvoll sein, bei Fachärzten und Krankenhäusern beispielsweise. In der Petition fordern die Ärzte deswegen, dass die TI für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten freiwillig sein müsse.

Sicherheitslücken

Wiederholt hätten Datenschützer auf Sicherheitslücken hingewiesen, betonen Herz und die weiteren Mitglieder der FVDZ-Bezirksgruppe Oldenburg, Dr. Josef Kühling-Thees, Dr. Volker Schaper, Dr. Frank Ross, Frank Büssing, Jeanette Vosding und Kay Gloystein. Der FVDZ fordert, dass die digitalen Akten gegen unbefugten Zugriff absolut gesichert sein müssen. Allein aus diesem Grund müsse die unsichere TI abgelehnt werden.

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