Oldenburg - Gegen einen in der Polizeidirektion (PD) Oldenburg tätigen Beamten ist nach NWZ-Informationen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen nun in zwei Fällen Anklage erhoben worden. Ob es zu einem Prozess gegen den Mann kommt, wird ein Richter wohl bis Ende Februar entscheiden.
Die Vorwürfe gegen den Polizisten wiegen besonders schwer, da von besagten Interna aus behördlichen Ermittlungen eine rechtsextreme Gruppierung profitiert haben könnte – der Tatverdächtige soll im Frühjahr 2016 via Chat Informationen an eine dem Neonazi-Netzwerk „Aryans“ zugehörige Bekannte weitergegeben haben.
Verfahren ausgesetzt
Am 1. April 2017 wechselte der Polizeibeamte von der Landespolizei Hessen nach Niedersachsen. Aber erst zehn Monate später, im Februar 2018, informierte die Staatsanwaltschaft Darmstadt dann die PD Oldenburg über die Vorwürfe. Hinweise auf ein strafrechtliches Handeln oder disziplinarrelevantes Verhalten, so das hiesige Innenministerium und eine Sprecherin der Polizeidirektion Oldenburg quasi unisono, hätten zum Zeitpunkt des Wechsels nicht vorgelegen. Ein Disziplinarverfahren sei in der Folge zwar eingeleitet worden, dieses aber auch bis zur vollständigen Klärung ausgesetzt.
Insgesamt 22 071 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (inklusive Anwärter, neben Mitarbeitern in der Verwaltung) sind aktuell in Niedersachsen beschäftigt.
In der hiesigen Polizeidirektion Oldenburg gibt es 120 Dienststellen – das sind Inspektionen, Kommissariate und Stationen zwischen Diepholz und Cuxhaven.
Die federführende Staatsanwaltschaft in Darmstadt bewertet das Geschehen nun „als strafbares Verhalten“, so Oberstaatsanwalt Robert Hartmann auf NWZ-Nachfrage. Zuständig für die weitere juristische Bewertung ist das Amtsgericht Dieburg. Noch ist ungewiss, ob das Hauptverfahren tatsächlich eröffnet wird – und welche Beziehung der Beamte zur rechtsextremen Szene und der nun wegen Gewalttaten vor Gericht stehenden Bekannten pflegt.
Die bisherigen Ermittlungserkenntnisse sprächen nicht für eine aktive, bewusste Unterstützung besagter Szene, so NWZ-Informationen. Was aber, wenn sich die Verdachtsmomente bestätigen? „Bei konkreten Erkenntnissen zu einer Mitgliedschaft in der rechtsextremen Szene wäre eine Suspendierung zwingend“, sagt Polizeipräsident Johann Kühme auf NWZ-Nachfrage.
Zwei weitere Fälle
Und: „Wer nicht aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt oder sich sogar gegen sie stellt, kann nicht Polizeibeamter sein.“ Eine Datenweitergabe wie die vorgeworfene wäre – unabhängig von der politischen Gesinnung – aber eben auch kein Kavaliersdelikt und entsprechend zu ahnden.
Neben dem aktuellen Fall in Oldenburg werden landesweit derzeit offenbar noch zwei weitere Disziplinarverfahren „wegen einer möglichen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ geführt, so Svenja Mischel vom Innenministerium zur NWZ. Diese Verfahren zu benannten und ähnlichen „Verstößen gegen beamtenrechtliche Kernpflichten“ – außerhalb „der Wertvorstellungen der Polizei“ – seien jeweils noch nicht abgeschlossen.
