Oldenburg - „Herr Hasselmann? Ist hier nicht.“ Aber wo dann? Und was mit ihm passiert? Einem verletzten, dementen Endachtziger?

Es war ein Montagmorgen als Sigrid Richter den Anruf aus dem Altenheim bekam: ihr Vater sei verunglückt, wahrscheinlich gebrochener Fuß, jetzt sei er im Krankenhaus, vermutlich im Evangelischen. Dort hieß es am Telefon, ein Herr Hasselmann sei nicht eingeliefert worden. Sigrid Richter wendete sich wieder ans Pflegeheim. Man könne nicht weiterhelfen. „Wir wissen auch nicht, wo er ist.“ Da müsse sie mal die Leute vom Rettungsdienst fragen, wo man den alten Mann hingebracht habe.

Aufgewühlt wählte die Oldenburgerin die Nummer der Großleitstelle. Alles mögliche schoss ihr durch den Kopf: „Was, wenn mein Vater jetzt im Sterben liegt? Ich muss ihn jetzt sehen!“ Keine Chance. Der Mann am Ende des Hörers teilte freundlich mit, dass er aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen könne. „Aber ich bin doch seine Tochter!“ Sigrid Richter war wütend, verzweifelt, hilflos. „Und jetzt? Soll ich eine Vermisstenanzeige aufgeben?“, wollte die 64-Jährige wissen. Es gebe noch größere Kliniken in der Stadt, bemerkte der Leitstellen-Disponent. Tatsächlich hat Sigrid Richter ihren Vater dann, weitestgehend wohlauf, im Klinikum aufgespürt. Was bleibt, sind Unverständnis und viele offene Fragen, denen die NWZ nachgegangen ist.

Bekommen Angehörige nie eine Auskunft

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Bei einem Verkehrsunfall wird meist die Polizei hinzugezogen; sie nimmt die Personalien der Beteiligten auf. „Wollen Angehörige wissen, in welches Krankenhaus der Verunfallte gebracht wurde, geben wir selbstverständlich Auskunft“, sagt Polizeipressesprecher Stephan Klatte.

Bei einem häuslichen Unfall, wie bei Sigrid Richters Vater, ist die Polizei nicht beteiligt. Wohin der Verletzte gebracht wurde, wissen die Fahrer des Rettungswagens und ihre Kollegen. Telefonische Auskunft dürfen sie nicht geben. Hier greift das Datenschutzgesetz.

Warum ist das mit dem Datenschutz wichtig

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„Angaben zu den Patienten sind sensible Daten“, sagt Detlef Thoben. Es gehe um Persönlichkeitsrechte, erklärt der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr – „vielleicht waren bei einem Unfall Alkohol oder Drogen im Spiel, und der Patient ist in die Karl-Jaspers-Klinik gebracht worden.“

In den meisten Fällen sei die Datenschutzverordnung sinnvoll, ist Frank Leenderts überzeugt. „Wenn man a sagt, muss man auch b sagen“, meint der Vorstand der Großleitstelle Oldenburger Land und spricht vom Zeitalter sozialer Medien. Alle Mitarbeiter seien angewiesen, am Telefon auf ihre Schweigepflicht zu verweisen. „Wir können an der Stimme nicht verifizieren, wer anruft.“ Beweise wie Geburtsdatum seien auch keine Garantie.

Wie kommt es überhaupt zu der Unsicherheit

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Dass der Rettungswagen nicht, wie in Gerold Hasselmanns Fall, ins Evangelische Krankenhaus gefahren ist – was die Einsatzkräfte im Altenheim angaben –, kann verschiedene Ursachen haben. Nicht nur Berufsfeuerwehr oder Großleitstelle seien für die Krankentransporte verantwortlich. Auch Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter oder Malteser führen Rettungswagen. Das mache es schwierig, die Gründe nachzuvollziehen, sagt Einsatzleiter Detlef Thoben.

Da die Oldenburger Kliniken alle Spezialgebiete hätten, werde ein Patient erst mal beim entsprechend versiertem Krankenhaus eingeplant. Der Fahrer des Krankenwagens melde der Leitstelle, wen er transportiert, dort werde per Computer disponiert. „Manchmal ist kurz zuvor ein schwerer Parallelfall eingeliefert worden, dann schickt man den Patienten in ein anderes Haus“, sagt Großleitstellenvorstand Frank Leenderts.

Oder man stelle beim Transport eine neue Diagnose, die eine Umplanung erfordere. Oft komme so etwas allerdings nicht vor.

Wo kriege ich als Angehöriger Informationen her

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„Wir lassen die Menschen nicht komplett im Regen stehen“, verspricht Frank Leenderts. Man gebe einen dezenten Hinweis – etwa, dass die Anrufer sich an ein Oldenburger Haus wenden sollen – „und nicht alle Kliniken von Bremen bis Nordenham abklappern müssen“.

Bei der Polizei anrufen ist übrigens keine Alternative. Hier gelten die gleichen Verordnungen zum Datenschutz.

Erfahre ich denn im

Krankenhaus mehr

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„Menschen, die geplant bei uns sind, werden bei der Aufnahme gefragt, ob Anrufer über ihre Identität erfahren dürfen“, sagt Michael Dernoscheck, Pressesprecher des Pius Hospitals. Im Evangelischen Krankenhaus „geben wir am Telefon lediglich die Antwort ja, der Patient wurde eingeliefert – oder nein“, sagt Ursula Kremer, Leitung Stabstelle Kommunikation. „Eine Auskunft ist eine Datenübermittlung und nur erlaubt, wenn eine gesetzliche Grundlage existiert oder der Betroffene eingewilligt hat“, heißt es im Klinikum. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wird ein bewusstloser oder dementer Patient eingeliefert, nimmt man an, dass er sich wünscht, dass die Familie informiert wird, sagt Pressereferentin Barbara Delvalle. Bei Schussverletzungen oder häuslicher Gewalt sei man vorsichtig.

Eine einfache Lösung gibt es also nicht

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„Manchmal ist die Gesetzeslage hinderlich“, gibt Frank Leenderts zu. Gerade wenn sich Menschen wie Sigrid Richter in Ausnahmesituationen befänden, würde er sich einen „pragmatischeren Ansatz wünschen“. Das Klinikum rät, bei alten und/oder dementen Menschen für den Notfall Regelungen zu treffen, wer informiert werden soll. Sigrid Richters Vater ist wieder im Pflegeheim. Seine Tochter hofft, nicht noch einmal nach „Herrn Hasselmann“ suchen zu müssen.