Rastede - Der Blick in die Gesichter der Voßbarg-Anlieger sprach Bände, als sie vor zweieinhalb Jahren mit ihrem Protest begannen. Einen Betrag von fast 600 000 Euro wollte die Gemeinde Rastede auf die Grundstückseigentümer umlegen und sie so an der Sanierung der Straße beteiligen. In Rastede galt schließlich die so genannte Straßenausbaubeitragssatzung.
Günther und Angela Olthoff gehörten zu jenen Anwohnern, die das nicht hinnehmen wollten. Mit ihren Nachbarn Dieter und Roswitha von Essen luden sie zur Eigentümerversammlung ein. Gut 60 Personen folgten damals dem Aufruf. Es war der erste Schritt auf einem langen Weg. Am Dienstagabend wurde das Ziel erreicht.
„Uns ist ein Stein vom Herzen gefallen“, sagte Günther Olthoff nachdem der Gemeinderat auf seiner Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus Bekhausen einstimmig bei einer Enthaltung (Bürgermeister Dieter von Essen) die Abschaffung der Satzung zum 1. Oktober beschlossen hatte. – Rückwirkend zum 1. September 2017 wurde zudem beschlossen, dass für noch ausstehende Beiträge eine Ratenzahlung möglich ist.
Existenzen bedroht
„Wir haben uns zweieinhalb Jahre dafür eingesetzt und intensiv damit beschäftigt“, sagte Olthoff. Es seien viele Gespräche mit Ratsmitgliedern aus allen Fraktionen geführt worden. Stets habe es sich um sachliche Gespräche gehandelt, betonte der Rasteder.
Dass die Satzung aufgehoben wurde, bedeutet, dass die Voßbarg-Anlieger sich nicht finanziell an der Sanierung der Straße beteiligen müssen. „Es waren wirklich Existenzen bedroht und Arbeitsplätze in Gefahr“, sagte Olthoff. Er bedankte sich deshalb im Namen der Anwohner dafür, dass die Angelegenheit jetzt eine solche Wende genommen hat.
Vier- bis fünfstellige Beträge wären für die Grundstückseigentümer fällig geworden, wenn die umstrittene Satzung nicht abgeschafft worden wäre. Bei einer von der Verwaltung im Juni 2017 einberufen Anliegerversammlung war vorgerechnet worden, wie hoch die Kosten für den Einzelnen werden.
Bei einem 1000 Quadratmeter großen Wohngrundstück, das mit einem Vollgeschoss bebaut ist, wären 5300 Euro zu zahlen gewesen. Bei zwei Vollgeschossen wären 25 Prozent draufgeschlagen worden, bei drei Vollgeschossen 50 Prozent. Auch bei Gewerbegrundstücken wären laut der Berechnung 50 Prozent obendrauf gekommen.
90 000 Euro fehlen
Die Verwaltung hatte ermittelt, dass durch die Abschaffung der Satzung jährlich rund 90 000 Euro an Beitragseinnahmen fehlen werden. Diese Einnahmen müssten anderweitig generiert oder durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. „Es bleibt die Frage: Woher kommt künftig das Geld?“, gab Gerd Langhorst (Grüne) vor diesem Hintergrund zu bedenken. Bisher gebe es keine Antwort auf diese Frage.
Mit Blick auf die nun fehlenden 600 000 Euro habe auch die Verwaltung noch keine konkreten Vorschläge, woher dieses Geld kommen soll. Gemeindesprecher Ralf Kobbe sagte am Mittwoch auf Anfrage, dass dies sicherlich bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen thematisiert werden müsse.
Wer in die Röhre guckt
Während die Voßbarg-Anlieger nun nach der Abschaffung der Satzung beruhigt sein können, trifft dies auf die Grundstückseigentümer an der Bachstraße in Rastede nicht zu. „Wir hätten auch die Anwohner der Bachstraße gerne befreit“, sagte Horst Segebade (SPD). Rechtlich sei dies aber nicht möglich gewesen, dies hatte auch eine Prüfung durch den Landkreis als Kommunalaufsicht bestätigt.
Die Anwohner an der Bachstraße hätten aber die Gelegenheit, ihren Anteil in Raten zu zahlen. „Das war bisher nicht möglich“, sagte Segebade. An der Sanierung der Bachstraße, die im Jahr 2016 vorgenommen wurde, müssen sich die Anlieger mit insgesamt rund 240 000 Euro beteiligen. In der Ratssitzung in Bekhausen sagte Jan Hoffmann (Grüne): „Besitz verpflichtet.“ Man könne sich jahrelang auf solche Zahlungen vorbereiten.
