Saterland - Er war einer der diskutiertesten Punkte auf der Gemeinderatssitzung am Montag in Ramsloh: der Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu der Aufstellung von Regelungen bei der Rückforderung von Grundstücken im Saterland. Da der Partei jedoch eine Stimme für eine Zwei-Drittel-Mehrheit fehlte, wurde der Antrag nicht weiter in der Sitzung behandelt. Auch ein zweiter Dringlichkeitsantrag, der sich mit Änderungen in der Geschäftsordnung befasste, fand keine Mehrheit.

Wie geht es mit den Anträgen der CDU weiter

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Die CDU-Fraktion will ihre Dringlichkeitsanträge nicht verwerfen. Sie sollen jetzt als ganz normale Anträge weiterverfolgt werden, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernhard Benten auf NWZ-Nachfrage. Die Dringlichkeit habe auch nur bestanden, da die Anträge zu spät eingereicht worden waren.

Sie sollen nun in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) – der nicht-öffentlich tagt – am 11. März auf der Tagesordnung stehen, berichtet Benten. Danach sollten die Anträge in der nächsten Ratssitzung behandelt werden. Diese findet nach derzeitigem Plan am 22. Juni statt. Ob es in der Zwischenzeit noch eine Ratssitzung geben werde, bleibt abzuwarten. Die CDU-Fraktion wünscht sich einen früheren Termin. „Wir sollten nicht alles bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag liegen lassen“, betont Benten. Das sei schon bei den Arbeitskreisen der Fall. „Das müssen wir insgesamt ein bisschen ändern und flotter werden.“

Benten appelliert zudem wieder zukunftsorientierter zu arbeiten. „Wir müssen wieder mehr dazu kommen, in die Zukunft zu blicken, als immer in die Vergangenheit zu gucken, ob etwas schief gelaufen ist.“ Es gehe darum, die Gemeinde weiterzuentwickeln.

Bürgermeister Thomas Otto bestätigte auf NWZ-Nachfrage, dass die CDU-Anträge auf der Tagesordnung der nächsten VA-Sitzung stehen werden. Er sieht bei einer möglichen Befassung mit den Anträgen jedoch nicht den Rat als nächsten Ansprechpartner, sondern den zuständigen Fachausschuss. Dies könnte der Ausschuss für Planung, Bau und Umwelt sein, da dort auch die neuen Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken erarbeitet worden waren. Auch darin gebe es Bebauungsverpflichtungen, also gehörten neue Verfahrensrichtlinien auch an diese Stelle, so Otto.

Worum geht es bei den Anträgen der CDU

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Die CDU-Fraktion fordert in einem Antrag, dass interfraktionell Regelungen für die Rückforderungen von Grundstücken, die durch die Gemeinde verkauft wurden, aufgestellt werden. Sie sieht die Rückforderungen nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung an. Dazu gebe es in der Hauptsatzung keine dezidierte Aussage. Das sieht Bürgermeister Otto anders. Da die Verwaltung für den Verkauf zuständig sei, sei dies auch bei den Rückführungen der Fall.

Im Saterland gibt es bisher vier Fälle, wo Grundstücke auch mehr als zwei Jahre nach dem Kauf von der Gemeinde nicht bebaut wurden, obwohl sich die Bauherren dazu verpflichtet haben. Die Gemeinde untersucht nun alle Baugebiete nach weiteren Fällen. Otto geht davon aus, dass es noch mehr werden.

In einem zweiten Antrag möchte die CDU die Geschäftsordnung ändern, unter anderem sollen Sitzungsunterlagen rechtzeitig vorliegen.

Renke Hemken-Wulf
Renke Hemken-Wulf Redaktion Münsterland