Wardenburg - Er kann nicht länger als eine Stunde sitzen. Sein Gang ist schwerfällig, mehr als 200 Meter kann er zu Fuß nicht zurücklegen. Er hat Gleichgewichtsstörungen. Er ist depressiv und häufig antriebslos.
Uwe Gerdes ist 57 Jahre alt. „Ich kann nicht mehr arbeiten“, sagt der Wardenburger. Zunächst bezieht er Rente aufgrund seiner verminderten Erwerbsfähigkeit. Doch dann dreht ihm die Rentenversicherung den Geldhahn zu. Sie sagt: Du kannst wieder arbeiten.
Auch Gerdes’ Krankenversicherung, die Pronova BKK, will nicht zahlen. Du kannst wieder arbeiten, sagt auch sie. Uwe Gerdes geht zu seinem Hausarzt, er geht zu seinem Psychologen. Beide sagen: Du kannst nicht arbeiten. Sie schreiben ihn krank.
Weil er krankgeschrieben ist, bekommt er auch kein Arbeitslosengeld. Uwe Gerdes ist durchs soziale Netz gefallen.
„Das tut schon weh“
Gerdes hat fast 40 Jahre gearbeitet. Jahrzehntelang hat er Geld gezahlt für die Arbeitslosenversicherung, die Rente, die Krankenkasse. Aber ab Anfang des Jahres bekommt er von keiner der drei Institutionen mehr Geld. „Nun, wo ich wirklich Hilfe benötige, will keiner für mich zuständig sein“, sagt er bitter.
Gerdes, grauer Pullover, hängende Schultern, sitzt an seinem Esstisch im Wohnzimmer seiner Dachgeschoss-Wohnung in Wardenburg (Landkreis Oldenburg). Vor ihm liegt ein prall gefüllter Ordner. Darin finden sich die Absagen der Rentenversicherung, der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit.
„Das tut schon weh“, sagt Gerdes.
Seine Krankengeschichte beginnt vor 20 Jahren – mit heftigen Schmerzen. Die Ärzte finden einen Tumor bei ihm, er sitzt zwischen den Lendenwirbeln. Der Tumor ist bereits mit den Nervenbahnen verwachsen, für eine Entfernung ist es zu spät. Seit dieser Diagnose ist Gerdes schwerbehindert.
In den kommenden Jahren wird die Liste seiner Beeinträchtigungen länger und länger. Gerdes hat eine Fußhebeschwäche; sein Gehirn kann die Fußhebemuskulatur nicht richtig ansteuern und koordinieren. Das Gehen fällt ihm immer schwerer, sein Gleichgewichtssinn lässt ihn im Stich. Die Treppe zu seiner Wohnung im Obergeschoss kann der 57-Jährige nur langsam und mithilfe des Geländers überwinden.
Gerdes ist inkontinent. Er muss seine Blase vier- bis fünfmal am Tag mit einem Katheter entleeren. Er hat dadurch häufig Harnwegsentzündungen. Er hat Wunden, kann kaum sitzen.
2009 erleidet Gerdes seinen ersten Herzinfarkt, 2016 den zweiten. Er hat Bluthochdruck. Er reagiert bei kleinster körperlicher Anstrengung mit Schweißausbrüchen. Auch die Psyche leidet. Diagnose: schwere Depression. „Alles fällt mir unglaublich schwer. Die Depressionen machen mich momentan kaputter als die anderen Erkrankungen“, sagt er. Mit Frustessen will er seine Not lindern. Doch das bringt noch mehr Unzufriedenheit: Innerhalb von eineinhalb Jahren nimmt er 25 Kilogramm zu.
Anfang 2017 unternimmt Gerdes einen (folgen-)schweren Schritt: Er gesteht sich ein, dass er so nicht weiter arbeiten kann. Er ist seit 1979 berufstätig, arbeitete 31 Jahre lang bei einer Firma in Bremen. Dort ist er Bauleiter. „Ich habe mich zur Arbeit gequält“, sagt Gerdes, „die Arbeit war mir wichtig.“
Seine Firma bietet ihm einen Bürojob an. „Aber schon nach der Stunde Autofahrt nach Bremen tat mir alles weh“, sagt Gerdes.
Im Februar 2017 wird er krankgeschrieben. Er wendet sich an die Rentenversicherung. Denn diese zahlt eine volle Erwerbsminderung, wenn Versicherte wegen Krankheit auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Die Ärzte kommen zu dem Schluss, dass der ehemalige Bauleiter auf dem Arbeitsmarkt zu diesem Zeitpunkt nicht zu vermitteln ist. Er erhält Rente wegen voller Erwerbsminderung – befristet auf ein Jahr. 1400 Euro sind das. Als Bauleiter verdiente Gerdes sehr viel mehr.
Verschiedene Meinungen
Über 170 000 Arbeitnehmer müssen in Deutschland jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Job aufgeben oder die Arbeitszeit reduzieren, bevor sie das Rentenalter erreicht haben. Das summiert sich, Ende 2017 gibt es 1,82 Millionen Menschen in Deutschland, die aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit Rentenzahlungen erhalten. Ziel des Bundesarbeitsministeriums ist es, diese Menschen möglichst wieder „in den Arbeitsprozess zu integrieren“. Deshalb werden diese Renten grundsätzlich befristet bewilligt.
Der Rentenanspruch von Uwe Gerdes soll nach einem Jahr bei einer Untersuchung durch den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) der Rentenversicherung überprüft werden. Gerdes erklärt, dass sich sein Gesundheitszustand verschlechtert habe. Die Ärztin kommt zu seinem anderen Schluss. Sie ist der Meinung, dass Gerdes wieder bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten kann.
Laut ihrem Gutachten ist Gerdes in der Lage „wieder leichte bis mittelschwere Arbeiten im Wechsel von Sitzen, Stehen und Gehen, ohne häufiges Bücken, Knien und Hocken, ohne häufiges Rumpfvorhalten, nicht auf Leitern und Gerüsten, nicht auf unebenen Böden und bei jederzeitiger Erreichbarkeit sanitärer Anlagen in einem zeitlichen Umfang von sechs Stunden und mehr täglich zu verrichten“.
Gerdes erinnert sich an den Moment, als der Brief bei ihm eintrudelt. „Das war ein großer Schock“, sagt er. „Ich traue mir nicht zu, zu arbeiten.“ Und doch soll er. Gegen die Entscheidung legt er Widerspruch ein, der vor dem Oldenburger Sozialgericht landet. Gerdes meldet sich arbeitslos, bekommt Arbeitslosengeld.
Doch er ist ja krank – und wird folgerichtig krankgeschrieben. In so einem Fall zahlt die Agentur für Arbeit sechs Wochen lang weiter das Arbeitslosengeld. Danach zahlt seine Krankenkasse das Krankengeld. Der maximale Zahlungszeitraum dafür beträgt 78 Wochen. Nach sechs Wochen, am 13. Januar 2019, dreht auch die Krankenkasse Gerdes den Geldhahn zu.
Sie teilt ihm das eine Woche vorher per Brief mit. Begründung: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bescheinige Gerdes zum 14. Januar eine Arbeitsfähigkeit für leichte körperliche Tätigkeiten.
Für Uwe Gerdes kommt es noch schlimmer: Statt zu zahlen, will die Pronova BKK nun auch noch Geld von ihm. Denn er ist jetzt wieder Mitglied in der Renten- und Pflegeversicherung. Er soll eine Einkommenserklärung ausfüllen, damit der monatliche Beitrag für die Versicherungen festgelegt werden kann.
Wieder eine Hiobsbotschaft für einen Mann, dem manchmal schon das morgendliche Aufstehen zu viel ist.
Auf Geld von der Agentur für Arbeit kann er nicht hoffen. Denn Gerdes ist ja weiterhin krankgeschrieben, somit ist er auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar.
Ein Kranker auf Jobsuche
Um nicht in Hartz IV zu rutschen, unterschreibt er bei der Agentur für Arbeit eine Einwilligung, sich trotz Krankschreibung dem Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stellen. Nur so bekommt er Arbeitslosengeld.
Die Agentur für Arbeit erstellt nun ein eigenes Gutachten, sagt die Pressesprecherin. Darin wird geklärt, ob Gerdes arbeiten kann und wenn ja, wie lange. Wenn der Gutachter Arbeitsfähigkeit bescheinigt, muss Gerdes sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das heißt: Er muss aktiv auf die Suche nach geeigneten Stellen gehen, er muss Bewerbungen schreiben. Aber wie bewirbt man sich auf Stellen, die man nach eigenem Empfinden und nach der Einschätzung von Ärzten gar nicht antreten kann?
„Ich habe fast 40 Jahre lang gearbeitet und alles gegeben“, sagt Gerdes. „Und so etwas kommt dann dabei raus.“
