Wildeshausen - Seinen Ärger kann er kaum in Worte fassen: „Das ist ein Ding aus dem Tollhaus“, sagt Karsten Kolloge. Von einem Walnussbaum auf dem Grundstück seines Elternhauses in der Wittekindstraße 4 in Wildeshausen wurde ein Ast mit einem Durchmesser von gut 40 Zentimetern abgeschnitten. Ob der mehr als zehn Meter hohe Laubbaum diesen „Eingriff“ überlebt, ist aus Sicht des 64-jährigen Eigentümers mehr als fraglich. Der Baum „blute“ stark. Kurz vor Weihnachten habe er 55 Tropfen pro Minute gezählt.
Kolloge hat deshalb am Montag Strafantrag bei der Polizei in Wildeshausen gestellt (VNr. 2020/0002 0618). Sie hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Hauseigentümer vermutet den Nachbarn hinter der Aktion, die sich kurz vor Weihnachten ereignet hat. Beide sind schon seit einiger Zeit zerstritten. Denn der Nachbar hat sein Mehrfamilienhaus in der Wittekindstraße 6 aufgestockt. Dafür fehlte zunächst die erforderliche Baugenehmigung des Landkreises, die aber nach dem Eingang weiterer Unterlagen Ende Juli 2019 dann doch erteilt wurde. Weil er „Kungelei“ vermutete, hatte Kolloge damals Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt, die allerdings abgelehnt wurde.
Mit Schreiben vom 27. Juni 2019 hatte der Nachbar dann Kolloge aufgefordert, spätestens bis zum 26. Juli 2019 die überhängenden Äste des Walnussbaums und weitere Pflanzen zu beschneiden. Kolloge bestreitet nicht, dass der Baum zu nah an der Grundstücksgrenze steht. Das weit über 50 Jahre alte Gehölz habe ortsbildprägenden Charakter und sei schutzwürdig. Nach Rücksprache mit einem Gartenbaubetrieb teilte seine Anwältin am 11. Juli dem Nachbarn dann mit, dass man der Aufforderung nach einem Beschnitt zunächst nicht nachkommen wolle. Damit der Baum keine Schäden davontrage, werde ein Fachbetrieb im Winter, während der Frostperiode, die notwendigen Arbeiten durchführen.
Umso größer war dann die Überraschung, als der gebürtige Wildeshauser bemerkte, dass der mächtige Ast und weitere Zweige, die über die Grundstücksgrenze ragten, beschnitten wurden. Der Gartenbaubetrieb habe bestätigt, dass es deutlich zu warm sei für eine derartige Maßnahme. Nun „blute“ der Baum aus.
Die NWZ sprach den Eigentümer des Hauses Wittekindstraße 6 auf den Vorfall an. Er verwies auf das „Nachbarschaftsrecht“, das klar regele, wie in einem solchen Fall zu verfahren sei. Daher habe er Kolloge bereits vor Monaten schriftlich aufgefordert, den Rückschnitt vorzunehmen, sagte der Nachbar. Wer nun den Beschnitt vorgenommen habe, könne er nicht sagen. Kolloges Reaktion werte er dagegen als „eine Art Vergeltungsakt“. Kolloge habe das Verfahren um die Aufstockung des Hauses verloren. „Er musste sogar die Kosten tragen“, erklärte der Nachbar.
Der Baumbesitzer schüttelt den Kopf: „In unglaublicher Dreistigkeit werden durch vollendete Tatsachen Naturschutz und auch Eigentumsrechte mit Füßen getreten.“
