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Polizei-Hochschule Bahar Aslan gewinnt Eilverfahren gegen Rauswurf

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.

Federico Gambarini/dpa

Gelsenkirchen (dpa) - Dozentin Bahar Aslan hat das Eilverfahren gegen ihren Rauswurf aus der Polizei-Hochschule NRW gewonnen. «Der Eilantrag der Lehrbeauftragten hatte Erfolg», sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.

Noch kein Termin für das Hauptsacheverfahren

Das Gericht kritisierte, bei der Entscheidung der Hochschule habe keine tragfähige Gesamtabwägung stattgefunden. Diese sei somit voraussichtlich rechtswidrig. Damit ist Aslan bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder im Besitz eines Lehrauftrags im Fach «Interkulturelle Kompetenz».

Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Einen Termin für die Verhandlung im Hauptsacheverfahren gebe es noch nicht.

Aslan war mit einem Eintrag auf der Plattform Twitter, die inzwischen X heißt, in die Kritik geraten: «Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.»

Die Hochschule hatte diesen und weitere Tweets sowie eine nicht eingeholte Nebentätigkeitsgenehmigung zum Anlass genommen, den Lehrauftrag zu widerrufen. Sie habe es jedoch versäumt, in die erforderliche Gesamtbetrachtung Umstände einzubeziehen, die für Aslan sprächen, kritisierte das Gericht. Zudem seien ihr Umstände zur Last gelegt worden, wie etwa Drohungen Dritter gegen die Hochschule, die ihr nicht zur Last gelegt werden könnten.

GFF begrüßt die Entscheidung

Die Entscheidung sei «ein gutes Signal für die Meinungsfreiheit», kommentierte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Aslan in dem Verfahren unterstützt hatte. «Die Hochschule ist dem verbreiteten vorschnellen Reflex gefolgt, die Überbringerin schlechter Nachrichten zu strafen und hat jetzt die Quittung: Das war rechtswidrig», kommentierte Laura Kuttler, Juristin der GFF.

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