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Sucht Drogenbeauftragter für Werbeverbote für Alkohol und Rauchen

Nach Auffassung des Drogenbeauftragten  Burkhard Blienert hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis zum Ziel, die Gesundheitsrisiken zu reduzieren.

Nach Auffassung des Drogenbeauftragten Burkhard Blienert hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis zum Ziel, die Gesundheitsrisiken zu reduzieren.

Fabian Sommer/dpa

Berlin (dpa) - Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert dringt auf mehr Schutz für Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsschäden durch Alkohol und Rauchen - auch mit zusätzlichen Marketingverboten. «Werbung für Suchtstoffe ist das Gegenteil von Prävention», sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Berlin. Er forderte «konsequente Schritte» gegen Reklame für Alkohol und Nikotinprodukte.

Auch mit Blick auf die umstrittenen Koalitionspläne zur Freigabe von Cannabis für Erwachsene hob Blienert das Ziel von mehr Gesundheitsschutz hervor: «Lieber standardisiertes, kontrolliertes Cannabis aus dem Laden als verunreinigtes Cannabis vom Dealer aus dem Stadtpark.»

Insgesamt müsse ein Umdenken in der Drogenpolitik her, machte der Beauftragte der Regierung deutlich. «Wir müssen an die Großbaustellen ran - Alkohol, Tabak und Glücksspiel.» Kaum ein europäisches Land habe einen so liberalen Umgang mit diesen legalen Angeboten. Wirksame Maßnahmen gegen problematischen Konsum seien regelmäßig ausgebremst worden. «Profit war wichtiger als der Gesundheitsschutz.» Die Politik habe auch lange darauf vertraut, Probleme mit Cannabis oder Heroin im wesentlichen mit Verboten zu lösen. Und dem Motto: «Wer sich nicht an unsere Spielregeln hält, der ist selbst schuld, wenn es schief geht.»

Alltagsdrogen Alkohol und Tabak

Gesundheitsschäden und gesellschaftliche Folgekosten sind erheblich, wie Blienert anschaulich machte. Alkohol und Tabak seien nach wie vor allgegenwärtig, darauf seien jährlich 150.000 Tote zurückzuführen. «Jeder Erwachsene trinkt im Schnitt einen ganzen Eimer reinen Alkohol im Jahr und raucht sage und schreibe über 1000 Zigaretten.» Drogen- und Suchtmittel sowie Glücksspiele seien längst ein Milliardenmarkt geworden. Der Drogenbeauftragte forderte ein stärkeres Gegensteuern.

Alkohol: Alkoholwerbung müsse raus aus dem Internet, sozialen Medien, Fernsehen und Radio. «Am Besten rund um die Uhr, aber zumindest zu den Hauptsendezeiten», sagte Blienert. Daneben gehöre auch das Mindestalter für Alkohol auf den Prüfstand: Ab 14 Jahren im Beisein der Eltern trinken zu dürfen, sei einfach «gesundheitspolitischer Unsinn vergangener Zeiten» und müsse abgeschafft werden.

Rauchen: Nach weitgehenden Verboten für Außenwerbung mit Plakaten, die noch die vorherige schwarz-rote Regierung besiegelt hatte, sieht Blienert weiteren Handlungsbedarf. Es gebe keinen Grund, weshalb an Kiosken, Supermarktkassen und Tankstellen noch immer für Zigaretten, Erhitzer und E-Zigaretten geworben werden dürfe. Noch sei vermeidbar, dass Trends zur Einweg-E-Zigarette am Ende «eine große Welle» würden.

Sportwetten: Für mehr Jugend- und Verbraucherschutz beim Glücksspiel, sollte Werbung für Sportwetten in Fernsehen, Radio und Internet vor 21 Uhr untersagt werden, appellierte Blienert an die dafür zuständigen Länder. Acht Prozent der Erwachsenen hätten Probleme mit Glücksspiel, das auch ein «Armutsfaktor» geworden sei, erläuterte er.

Cannabis: Bei der geplanten kontrollierten Freigabe gehe es ihm um nichts anderes, als Gesundheitsrisiken zu reduzieren, machte Blienert klar. «Der Dealer an der Straßenecke ist definitiv der schlechteste Gesundheitsschützer, den man sich vorstellen kann.» Er poche auf «null Werbung für alle Cannabis-Produkte». Geld aus der Besteuerung von Cannabis oder Alkohol könnte auch genutzt werden, um Beratung und Suchtprävention stabil zu finanzieren. Einen Cannabis-Gesetzentwurf will SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach bis Ende März vorlegen.

Auf Blienerts Rufe nach weiteren Marketingverboten für Alkohol, Tabak und Glücksspiele reagierte die Werbebranche mit Kritik. In den drei Feldern sehe man keinerlei Handlungsbedarf des Gesetzgebers, erklärte der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft auf Anfrage. So sei Werbung für alkoholhaltige Getränke gesetzlich und über Vorgaben der Selbstregulierung umfassend und ausreichend geregelt. Die «Ansprache» von Kindern und Jugendlichen sei richtigerweise verboten und werde auch durchgesetzt. Zudem habe sich gezeigt: Während die Ausgaben für Alkoholwerbung zuletzt stiegen, sei Alkoholkonsum unter Jugendlichen zurückgegangen. Bei Tabak gebe es quasi ein Totalverbot der Werbung.

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