Navigation überspringen
nordwest-zeitung
Abo-Angebote ePaper Newsletter App Prospekte Jobs Immo Trauer Shop

USA Richterin lehnt Trumps Antrag auf Rückzug aus Verfahren ab

Donald Trump ist in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt.

Donald Trump ist in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt.

Charlie Neibergall/AP/dpa

Washington (dpa) - Der frühere US-Präsident Donald Trump ist mit seiner Forderung gescheitert, dass sich Richterin Tanya Chutkan wegen Befangenheit aus einem Verfahren im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug zurückzieht.

Trumps Anwälte hatten argumentiert, die Richterin sei nicht neutral, sondern gehe mit einer Vorfestlegung in das Verfahren. Dazu führten sie frühere Äußerungen Chutkans an. Die Richterin an einem Gericht in der US-Hauptstadt Washington lehnte Trumps Antrag am Mittwoch (Ortszeit) ab, wie aus ihrer zwanzig Seiten langen Entscheidung hervorgeht. Darin heißt es unter anderem, dass ihre Aussagen falsch interpretiert worden seien.

Laut dem Experten für Rechtsethik, Stephen Gillers, kann Chutkan selbst darüber entscheiden, ob sie sich für befangen erklärt, wie er der «Washington Post» sagte.

Trumps Anklage

Trump ist in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Es geht um seinen Feldzug gegen seine Niederlage bei der Präsidentenwahl 2020, der am 6. Januar 2021 in der gewaltsamen Attacke seiner Anhänger auf das US-Kapitol gipfelte. Dem 77-Jährigen wird unter anderem eine Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten zur Last gelegt. Der republikanische Präsidentschaftsbewerber für die Wahl 2024 ist mitten im Wahlkampf für eine mögliche zweite Amtszeit mit insgesamt vier verschiedenen Anklagen konfrontiert.

Chutkan hatte in den vergangenen Monaten bereits mehrere Verfahren gegen Randalierer geleitet, die am Sturm auf das Kapitol beteiligt waren. In einem der Verfahren hatte sie erklärt, die Randalierer hätten nicht im Sinne der Verfassung, sondern eines Mannes gehandelt - «in blinder Loyalität zu einer Person, die übrigens bis heute auf freiem Fuß ist». Unter anderem diesen Verweis auf Trump führten Trumps Anwälte in dem Befangenheitsantrag an. Die Bedeutung dieser Aussage sei klar: Trump sei nach Chutkans Auffassung frei, sollte es aber nicht sein, schrieben sie in dem Antrag Mitte September.

Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
Diese etwa 500 Jahre alte Waldeibe im Klosterpark in Schortens ist jetzt Nationalerbe-Baum.

NATIONALERBE-BAUM Waldeibe in Schortens ist die schönste in ganz Deutschland

Rieke Steinborn
Schortens
Täglicher EM-Podcast
Joshua Kimmich (von links), Niclas Füllkrug, Jamal Musiala und Ilkay Gündogan bejubeln den Treffer zum zwischenzeitlichen 4:0 durch den ehemaligen Bremer Füllkrug.

PODCAST MIT GAST-EXPERTE MARKUS BABBEL Magic Musiala, Füllkrug als König von Europa – und zwei kleine Makel

Lars Blancke Julian Reusch
Oldenburg
Interview
Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP

FINANZMINISTER CHRISTIAN LINDNER „Unser Land braucht einen neuen Agenda-Moment“

Jan Drebes Birgit Marschall
Schulter an Schulter als Gegner im Marschwegstadion: Nico Mai (rechts) geht im Trikot von Holstein Kiel II gegen Marc Schröder vom VfB Oldenburg in den Zweikampf.

SO LAUFEN PERSONALPLANUNGEN Was der vierte Zugang für den Kader des VfB Oldenburg bedeutet

Lars Blancke
Oldenburg
Wills Woche

AFD, BSW UND DIE WAHLEN Warum Ossis Parlamente und Politik aufmischen

Alexander Will