Lüneburg - In der Corona-Pandemie hat sich die Justiz oft als Korrektiv zu den Maßnahmen der Regierenden erwiesen. Mehrfach hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg Teile der Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt. Zuletzt kippte der 13. Senat des OVG die 2G-Regel für den Einzelhandel. Wir sehen einmal genau hin: Wie geht das Gericht mit den Corona-Verordnungen um? Wer sind die Richter des 13. Senats? Was sagt die Politik?
Das Gericht
Das OVG ist Niedersachsens höchstes Verwaltungsgericht. Als Revisionsinstanz gibt es lediglich noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das OVG in Lüneburg hat insgesamt 18 Senate zu unterschiedlichen Themenkomplexen. Und beim 13. Senat ist das Infektionsschutzrecht angesiedelt; Krankenhaus- und Rettungsdienstrecht sowie asylrechtliche Verfahren nehmen einen großen Umfang der Arbeit ein. Doch in der Pandemie ist alles anders: Schon mehr als 600 „infektionsschutzrechtliche Verfahren“ sind seit dem 30. März 2020 bei den drei Richtern eingegangen, so Gerichtssprecher Heiko Leitsch. Fast immer ist Eile geboten, zudem stehen vielfach wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel.
Die Richter
Den Vorsitz des 13. Senats hat Richter Dr. Alexander Weichbrodt (46), Stellvertreter ist Dr. Olaf Schütz (56). Dritter Richter ist Alexander Rädke (45). Seit Juni ist ein vierter Richter als zusätzliche Kraft vom Verwaltungsgericht Lüneburg abgeordnet. Weichbrodt stammt aus Rostock, wo er auch Rechtswissenschaften studiert hat. Er war als Rechtsanwalt in Kiel tätig; seit April 2009 ist er am OVG. Schütz stammt aus Köln. Vor elf Jahren wechselte er nach Lüneburg; zuvor war Schütz am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel tätig. Alexander Rädke stammt aus Neubrandenburg. Seine Stationen waren unter anderem Bamberg, Leipzig und Göttingen. Am OVG in Lüneburg ist er seit 2015 tätig. Zu persönlichen Dingen wollen sich die Richter nicht äußern.
Die Urteile
Ob Maskenpflicht in Bussen, Schließung von Shisha-Bars oder Gottesdienst-Verbote: Die Lüneburger Richter mussten in den vergangenen Monaten quasi „am Fließband“ Entscheidungen in kürzester Zeit treffen. Die meisten Eilverfahren in Sachen Corona wurden ohne mündliche Verhandlung entschieden. Einige Beispiele: Im Frühjahr 2021 setzte das OVG Kontaktbeschränkungen „außer Vollzug“. Das Land hatte eine Obergrenze von fünf Personen festgesetzt. Dagegen hatte ein Vater geklagt, der mit seiner Ehefrau und drei Kindern, die älter als 14 Jahre sind, in einem Haushalt lebt. Auch die fortwährende Schließung von Zoos und Tierparks in Hochinzidenzkommunen konnte der 13. Senat nicht nachvollziehen. Ebenso bekam eine Musiklehrerin Recht, die Einzelunterricht im privaten Rahmen erteilt. Selbst die Regelung im Vorjahr, Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 zu schließen, bewertete das OVG als „keine rechtmäßige Schutzmaßnahme“.
Bundesweite Beachtung fand seinerzeit die Entscheidung der Lüneburger Richter, dass es keine pauschale 14-tägige Quarantäne bei der Wiedereinreise aus dem Ausland geben dürfe. Das OVG kritisierte die Entscheidung ein, dabei hatten alle Bundesländer ähnliche Bestimmungen. Ähnlich verhält es sich jetzt bei der gekippten 2G-Regel für den Einzelhandel. Die war auf Bundesebene verabredet worden. Das OVG für Schleswig-Holstein hatte die Regelung sogar bestätigt. Dabei handelte es sich um denselben Antragsteller wie in Niedersachsen. Das OVG Lüneburg entschied allerdings gegen die 2G-Regelung.
Es gibt aber auch etliche Beispiele für gescheiterte Anträge gegen die Corona-Regeln. So teilte das OVG im Oktober 2020 die Ansicht, dass in Fitnessstudios eine Maske außerhalb der sportlichen Betätigung getragen werden muss. Auch die Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern hatte Bestand. Zu den jüngsten Entscheidungen gehören die 2G-plus-Regeln für Sportanlagen in Innenräumen und die notwendigen Maßnahmen in Diskotheken. Im Prinzip gaben die Richter ihr Okay. Gleichzeitig hat das OVG aber Zweifel, ob der Indikator „Intensivbetten“ zur Beurteilung des Infektionsgeschehens in Niedersachsen noch geeignet sei. Und das zieht sich wie eine rote Linie durch alle Beschlüsse: Grundrechtseingriffe seien nur zu rechtfertigen, wenn damit notwendige Maßnahmen zum Infektionsschutz verbunden seien, sagt der OVG-Sprecher. Eine „Wut auf Ungeimpfte“ dürfe nicht Teil der Entscheidung sein.
Die Politik
Ministerpräsident Stephan Weil sagte nach dem Beschluss zu 2G im Einzelhandel, er wolle keine Urteilsschelte betreiben. „Aber es fällt schon auf, dass das OVG Lüneburg die 2G-Regel verworfen hat, während gleichzeitig das OVG in Schleswig die Entscheidung bestätigt hat“, sagte der SPD-Politiker. Gebannt blickt die Landesregierung daher auf einen in dieser Woche erwarteten Beschluss zur „Weihnachtsruhe“. Zwei Einzelpersonen haben das OVG angerufen, darunter ein Veranstaltungsbetrieb aus der Nähe von Aurich, der das Tanzverbot zwischen Weihnachten und Neujahr kippen will. Die Eilentscheidung der Lüneburger Richter wird in Kürze erwartet.
