Herr Jacob mahnt zu Recht die Unterbindung des Bau-Wildwuchses an, der inzwischen die Optik diverser Ortsteile prägt, zum Beispiel: Baugebiet ehemalige Schlossgärtnerei, das inzwischen in Bürgerkreisen „Bunkerhausen“ genannt wird. Tatsächlich stehen dort überwiegend bunkerähnliche Gebäude, allerdings mit Fenstern. Kann man davon ausgehen, dass in vielen Fällen Investoren darauf lauern, derartige Gebäude zu errichten, um einen höchstmöglichen Gewinn zu erzielen? Natürlich ist das ihr gutes Recht, aber die Neubauten sollten nicht so krass vom älteren Stil abweichen, sondern sich in gewisser Weise anlehnen. Es trifft zu, dass Wohnungen rundherum Mangelware sind, jedoch darf das nicht dazu führen, dass ältere Rasteder Bürger eines Tages ihr Rastede nicht wiedererkennen.
Die neue Praxis der Grünen in Rastede lässt sich seit der Kommunalwahl 2016 einmal mehr in einem Begriff zusammenfassen: Täuschung. Mit ihrer Zustimmung zum neuen Baugebiet „Im Göhlen“ kann diese Gruppe nun auch nicht mehr ihr einstiges Kernanliegen Umweltschutz vortäuschen.
In diesem Zusammenhang ist Enttäuschung etwas Positives und zwar in dreifacher Hinsicht:
Erstens lassen sich wolkige Ansprüche und nüchterne Tat der Rasteder Grünen klarer unterscheiden. Zweitens wird die Trennlinie zwischen Glaubwürdigkeit und Opportunismus offenbar. Und drittens wird klar, dass die Rasteder Gemeindeentwicklung bei der von Grünen und CDU gebildeten Mehrheitsgruppe im Rat nicht in guten Händen liegt.
So war das prägende Merkmal der letzten Ratssitzung die Verschwendung von Geld, Naturgütern und Zukunftschancen dieser Gemeinde. 35 Ratsmitglieder fühlen sich berechtigt, über die Lebensqualität von 22 000 Einwohnern dieses Ortes zu entscheiden. Sie sehen sich dazu befugt durch die Spielregeln der sogenannten repräsentativen Demokratie.
Diese meist eng ausgelegten Spielregeln stammen aus dem letzten Jahrhundert und entsprechen nicht mehr den Anforderungen unserer modernen Gesellschaft des Jahres 2017. Und sie reichen erst recht nicht den Aufgaben, die wir alle zur Sicherstellung eines gesunden und glücklichen Lebens unserer Kinder und Enkelkinder zu meistern haben.
Das künftige Zusammenspiel von Bürgern, Rat und Verwaltung muss neu definiert und demokratischer werden. Beteiligungsrechte der Bürgerschaft sind auszuweiten und in verlässlichen Bahnen zu organisieren, damit der „Wählerwille“ nicht auf die Stimmabgabe in einer Wahlkabine reduziert wird.
